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            <title> Ingo Tebje (MdBB): RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright> Ingo Tebje (MdBB)</copyright>
            
            <pubDate>Thu, 10 Sep 2026 14:37:47 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-236657</guid>
                <pubDate>Fri, 17 Mar 2023 17:19:00 +0100</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Warnstreiks im öffentlichen Dienst</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktion DIE LINKE: Aktuell laufen die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaften rufen im März zu verschiedenen Warnstreiks auf. Gefordert wird ein Inflationsausgleich und eine Aufwertung insbesondere für die unteren Lohngruppen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Thema der Aktuelle Stunde: Warnstreiks im öffentlichen Dienst: Fachkräftesicherung und gute Tarifabschlüsse gehören zusammen</strong></p>
<p>Begründung:<br> Aktuell laufen die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaften rufen im März zu verschiedenen Warnstreiks auf. Gefordert wird ein Inflationsausgleich und eine Aufwertung insbesondere für die unteren Lohngruppen. Für das Land Bremen sind die Verhandlungen hochrelevant, weil auch der öffentliche Dienst in Bremen und Bremerhaven vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels attraktive Arbeitsbedingungen und eine wettbewerbsfähige Entlohnung anbieten muss.</p>
<p>Ingo Tebje, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Arbeit</category><category>Haushalt &amp; Finanzen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-235732</guid>
                <pubDate>Wed, 08 Feb 2023 16:57:42 +0100</pubDate>
                <title>Gute Arbeit in der Logistik: Werkverträge in der Paketbranche untersagen</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN: Die Zahl der versendeten Pakete hat sich in Deutschland durch den Internethandel in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Im Schnitt wurden im vergangenen Jahr 111 Pakete pro Haushalt ausgeliefert. Fast 270.000 Beschäftigte arbeiten mittlerweile sozialversicherungspflichtig bei den Kurier-, Express- und Paketdienstleistern, davon über 3.000 im Land Bremen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der versendeten Pakete hat sich in Deutschland durch den Internethandel in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Im Schnitt wurden im vergangenen Jahr 111 Pakete pro Haushalt ausgeliefert. Fast 270.000 Beschäftigte arbeiten mittlerweile sozialversicherungspflichtig bei den Kurier-, Express- und Paketdienstleistern, davon über 3.000 im Land Bremen.</p>
<p>Zunehmend sind auch Versandhändler wie Amazon in diesem Markt tätig. Amazon setzt dabei allerdings, ebenso wie Hermes, komplett auf Subunternehmen, die mit sogenannten Werkverträgen beauftragt werden. In diesen Subunternehmen gibt es in aller Regel keine Tarifverträge und keine direkten Vertragsverhältnisse mit Amazon selbst. Auch Betriebsräte sind hier selten.</p>
<p>Insgesamt ist die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen aufgrund der vielen Sub- und Sub-Subunternehmen sehr fragmentiert: 79,6 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmer*innen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Bruttogehälter von Paketlieferant*innen in den Jahren 2010 bis 2020 nur um 1,5 Prozent gestiegen (Bundestags-Drucksache 20/299).</p>
<p>Immer wieder wird über schlechte oder rechtswidrige Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen der großen Paketdienstleister berichtet. Insbesondere im Bereich Mindestlohn, der korrekten Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, den Arbeitszeitvorschriften und Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden regelmäßig Verstöße bekannt oder durch Kontrollen des Zolls aufgedeckt.</p>
<p>2019 wurde dann für die Paketbranche mit dem „Paketboten-Schutz-Gesetz“ eine sogenannte Nachunternehmerhaftung eingeführt. Seitdem haften die Auftraggeber*innen für nicht oder unvollständig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmen. Dieses Gesetz führte aber – ähnlich wie zuvor in der Fleischindustrie – bislang nicht zu mehr direkter Beschäftigung bei den großen Paketdienstleistern oder zu einem Rückgang der Werkverträge bei Subunternehmen.</p>
<p>Verdi fordert deshalb ein Verbot des Outsourcings an Subunternehmen durch eine Untersagung von Werkverträgen in diesem Sektor. Auch hier kann dem Beispiel der Regulierung für die großen Schlachtbetriebe gefolgt werden, für die erst ab 2017 eine Nachunternehmerhaftung bei den Sozialabgaben und dann ab 2020 ein Verbot der Werkverträge und Leiharbeit vorgeschrieben wurde.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, im Bundesrat eine Änderung des Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten („Paketboten-Schutz-Gesetzes“) zu beantragen, mit dem analog zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft ein Verbot von Werkverträgen verankert wird.</p>
<p>Ingo Tebje, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Jasmina Heritani, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Henrike Müller, Robert Bücking, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Arbeit</category><category>Armut &amp; Reichtum</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-237427</guid>
                <pubDate>Wed, 18 Jan 2023 13:35:00 +0100</pubDate>
                <title>Solarenergie und Elektromobilität bei der BREPARK ausbauen</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD: Laut Bericht der Enquete-Kommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ soll bis 2025 ein nennenswerter Anteil der Parkplätze in den mittel- und langfristig bestehenden BREPARK-Parkhäusern sowie den öffentlichen Park-häusern in Bremerhaven mit Ladepunkten ausgestattet sein. Zudem sollen Parkplatzflächen der öffentlichen Hand und der Beteiligungsgesellschaften ab 25 Stellplätzen bis 2025 mit Solardächern versehen werden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Laut Bericht der Enquete-Kommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ soll bis 2025 ein nennenswerter Anteil der Parkplätze in den mittel- und langfristig bestehenden BREPARK-Parkhäusern sowie den öffentlichen Park-häusern in Bremerhaven mit Ladepunkten ausgestattet sein. Zudem sollen Parkplatzflächen der öffentlichen Hand und der Beteiligungsgesellschaften ab 25 Stellplätzen bis 2025 mit Solardächern versehen werden. Auch die Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Parkplätze sollen mit ausreichend Ladeinfra-struktur ausgestattet und/oder die Dächer begrünt werden. Außerdem müssen auch Parkhäuser und Parkplätze in nicht öffentlicher Hand schnellstmöglich mit Fotovoltaik (PV) und Ladeinfrastruktur ausgestattet werden.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,</p>
<p>1. zusammen mit der BREPARK GmbH ein Konzept für die Errichtung von PV-Anlagen auf den Parkhäusern und Parkplätzen der BREPARK zu er-stellen und dabei auch gleichzeitige insektenfreundliche Dachbegrü-nungsmöglichkeiten zu prüfen;<br> 2. zusammen mit der BREPARK GmbH und der Wesernetz GmbH den wei-teren Ausbau von E-Ladesäulen für E-Autos und einer Ladeinfrastruktur inklusive Trafos für andere Formen der E-Mobilität in allen Parkhäusern, den Parkplätzen und den Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Parkplätzen zu forcieren;<br> 3. eine Pflicht zur solaren Überbauung von Parkplätzen und zur Nutzung der Dachflächen von Parkhäusern für PV-Anlagen gemäß den Empfehlungen der Enquete-Kommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ in Kombination mit Ladeinfrastruktur einzuführen;<br> 4. den städtischen Deputationen für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung und für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie im dritten Quar-tal 2023 zu berichten.</p>
<p>Ingo Tebje, Ralf Schumann, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Ralph Saxe, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Volker Stahmann, Arno Gottschalk, Anja Schiemann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-235510</guid>
                <pubDate>Fri, 23 Dec 2022 17:54:00 +0100</pubDate>
                <title>Kurze Wege zur Arbeit bewahren – Die gemischte Stadt stärken, neue Orte der „Produktiven Stadt“ identifizieren</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktion der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Wir beobachten in den letzten Jahrzehnten, dass das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe in den Quartieren Bremens und Bremerhavens seltener geworden ist. Dafür gibt es verschiedene Ursachen. Diese Tendenz führt zu einer Entmischung der Quartiere, längeren Wegen zur Arbeit, einer Zunahme des Verkehrs und zu einem Verlust an Entwicklungs- und Anpassungsfähigkeit der Stadt. Einige Stadtteile, wie Walle oder Hemelingen, haben sich bis heute das Nebeneinander von Wohnen, Handwerk, Handel, Gastronomie sowie Kultur- und Freizeitangeboten bewahrt. Diese Mischung gilt es zu fördern und zu schützen. Es gibt aber auch zahlreiche Quartiere, in denen kleinere Gewerbestandorte inmitten von Wohnvierteln weniger geworden sind.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir beobachten in den letzten Jahrzehnten, dass das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe in den Quartieren Bremens und Bremerhavens seltener geworden ist. Dafür gibt es verschiedene Ursachen. Diese Tendenz führt zu einer Entmischung der Quartiere, längeren Wegen zur Arbeit, einer Zunahme des Verkehrs und zu einem Verlust an Entwicklungs- und Anpassungsfähigkeit der Stadt. Einige Stadtteile, wie Walle oder Hemelingen, haben sich bis heute das Nebeneinander von Wohnen, Handwerk, Handel, Gastronomie sowie Kultur- und Freizeitangeboten bewahrt. Diese Mischung gilt es zu fördern und zu schützen. Es gibt aber auch zahlreiche Quartiere, in denen kleinere Gewerbestandorte inmitten von Wohnvierteln weniger geworden sind.</p>
<p>Ein Konzept, das Gewerbe wieder in die Quartiere bringt, ist das der „Produktiven Stadt“. Hierbei geht es im Kern darum, Wohnraum und Gewerbebetriebe sowie Nahversorgung, soziale und kulturelle Einrichtungen im Sinne einer funktionsgemischten Stadt wieder stärker miteinander zu verzahnen. Aktuell werden in der Stadt Bremen rund 120 Hektar Gewerbeflächen als neue Orte der „Produktiven Stadt“ entwickelt. Im Tabakquartier, auf dem Könecke-/Coca-Cola- und dem Hachez-Gelände entstehen gemischt genutzte urbane Quartiere, die neue Perspektiven der Stadtentwicklung aufzeigen. Wir wollen le-bendige Quartiere in Bremen und Bremerhaven, in denen (idealerweise) die eigene Wohnung, der Arbeitsplatz sowie Kultur-, Freizeit- und Erholungsange-bote aber auch diverse Dienstleistungen (zum Beispiel Reparatur und Hand-werk) schnell erreicht werden. Quartiere der „Produktiven Stadt“ sind Muster-beispiele für Quartiere der kurzen Wege.</p>
<p>Die „Produktive Stadt“ bietet laut Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (Drucksache 20/472 S) vielfältige Chancen. Die „Produktive Stadt“ dient zum einen der Innen- und Bestandsentwicklung und fördert zum anderen die Transformation der Stadt. Mit der Entwicklung können zudem historische Gebäude wie etwa die Brinkmann-Tabakfabrik und ganze Stadtteile wie Woltmershausen wesentlich aufgewertet werden. Mithin entstehen neue attraktive Wohnquartiere, die Bremen als Wohnort stärken. Moderne Energie-, Mobilitäts- und Grünkonzepte unterstützen dabei den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Weiterhin trägt die unmittelbare Erreichbarkeit von Wohnen, Arbeiten, Kultur- und Freizeitinstitutionen wesentlich dazu bei, Verkehre in der Stadt zu reduzieren. Mithin fungieren Projekte der „Produktiven Stadt“ als Leuchtturmprojekte, die Bremen auch für Fachkräfte attraktiver machen. Ebenso erhöht sich mit der Nutzungsvielfalt die Resilienz der Quartiere, was gerade in Krisenzeiten wie der Covid-19-Pandemie von großem Vorteil ist. Durch die kleinteilige Struktur der Quartiere wird auch der soziale Zusammenhalt gestärkt. Positive Effekte zeigen sich auch bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Laut Antwort des Senats auf die oben genannte Kleine Anfrage hat sich die Anzahl der Arbeitsplätze an den Orten der „Produktiven Stadt“ sogar deutlich besser als in den rein gewerblich genutzten Gebieten entwickelt. Von diesen Arbeitsplätzen profitieren auch die Menschen in den umliegenden Stadtteilen sowie der gesamte Wirtschaftsstandort. Die Entwicklung der Quartiere wird positive fiskalische Effekte zeigen. So wird beispielsweise für die Überseestadt erwartet, dass die Steuereinnahmen bereits in den 2020er Jahren die Ausgaben für Investitionen, Erschließung et cetera übersteigen werden.</p>
<p>Wenngleich noch einige Quartiere in Planung oder Entwicklung sind, erscheint es angesichts der vielfältigen positiven Entwicklungen sinnvoll, rechtzeitig weitere Entwicklungsflächen zu identifizieren und als Orte der „Produktiven Stadt“ vorzusehen. Damit auch in Bremerhaven, über Modellquartiere wie das Werftquartier hinaus, Orte der „Produktiven Stadt“ entstehen, ist der enge Austausch mit dem Magistrat zu suchen. Dabei ist sicherzustellen, dass Indust-rie und störendes Gewerbe, wie auch Kulturnutzungen, die auf ein lärmrobus-tes Umfeld angewiesen sind, nicht verdrängt werden. Der Bestand an Flächen für Industrie und störendes Gewerbe darf in Summe nicht kleiner werden. Dazu ist die Möglichkeit der Benennung von „Gewerbeschutzgebieten“ aktiv zu nutzen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. für die Sicherung der Vielfalt der Arbeitsstätten in den gemischten Stadtteilen in Bremen und Bremerhaven in Abstimmung mit dem Magistrat eine geeignete Strategie zu entwickeln.<br> 2. die vom Wohnen umgebenen Gewerbegebiete durch geeignete Maßnahmen (Planungsrecht, Gewerbeschutzgebiete et cetera) vor Verdrängung zu schützen und ihre Entwicklung insbesondere mit Blick auf Flächeneffizienz und städtebauliche Qualität zu fördern.<br> 3. in der Stadt Bremen zu prüfen, wo Flächen als neue Orte der „Produktiven Stadt“ identifiziert werden können. Zudem soll der Senat mit dem Magistrat in Gespräche eintreten, um auch in Bremerhaven neue Orte der „Pro-duktiven Stadt“ zu ermitteln.<br> 4. der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Arbeit und der staatlichen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung drei Monate nach Be-schlussfassung zu berichten.</p>
<p>Volker Stahmann, Falk Wagner, Jasmina Heritani, Mustafa Güngör und die Fraktion der SPD<br> Robert Bücking, Björn Fecker und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Ingo Tebje, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und die Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Stadtentwicklung, Beiräte &amp; Bürger*innenbeteiligung</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-235445</guid>
                <pubDate>Wed, 21 Dec 2022 21:27:00 +0100</pubDate>
                <title>Glasfaserausbau in Einklang mit Baumschutz, Barrierefreiheit und Stadtbildförderung realisieren</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE: Zunächst in Schwachhausen und dann im Rest der Stadt werden Glasfaserkabel verlegt, die eine deutlich verbesserte Anbindung und sehr viel höhere Geschwindigkeiten bei der Datenübertragung ermöglichen. 80 Prozent des Stadtgebietes sollen mit Glasfaserleitungen versorgt werden. Wir begrüßen ausdrücklich diesen Glasfaserausbau.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Zunächst in Schwachhausen und dann im Rest der Stadt werden Glasfaserkabel verlegt, die eine deutlich verbesserte Anbindung und sehr viel höhere Geschwindigkeiten bei der Datenübertragung ermöglichen. 80 Prozent des Stadtgebietes sollen mit Glasfaserleitungen versorgt werden. Wir begrüßen ausdrücklich diesen Glasfaserausbau, der gemäß Telekommunikationsgesetz den beantragenden Unternehmen zu genehmigen ist. In Bremen liegt die Kabelverlegung in der Verantwortung der Glasfaser Nordwest, einer Tochterfirma von Telekom und EWE. Für die Verteilerkästen sind die Telekom und die wesernetz Bremen GmbH zuständig und verantwortlich.</p>
<p>Bei der Verlegung der Glasfaserkabel zumeist im Fußweg wurden laut Ortsamt in ganz Schwachhausen mehrfach gravierende Verstöße gegen den Baumschutz festgestellt, weil baumschädigend im Bereich der Baumwurzeln gebaggert wurde. Es gibt begründete Zweifel daran, dass Mitarbeiter:innen des ausführenden Subunternehmens über ausreichende Kenntnis von erforderlichen Maßnahmen des Baumschutzes verfügen.</p>
<p>Die Verteilerkästen der Telekom sind auffällig werblich gestaltet. Dies entspricht nicht den Genehmigungen. Die Verteilerkästen von wesernetz sind sehr viel kleiner und neutral grau gestaltet. Einzelne Kästen sind einschränkend für die Barrierefreiheit im Gehweg platziert, andere versiegelnd im Grünstreifen. Eine hinlängliche Beteiligung der Beiräte erfolgte nicht überall und muss realisiert werden.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,</p>
<p>1. sicherzustellen, dass ein umfassender Baumschutz bei der Verlegung der Glasfaserkabel gewährleistet und insbesondere die notwendige Sachkunde über den Baumschutz bei der Verlegung von Kabeln für die ausführenden Mitarbeiter:innen nachgewiesen wird;<br> 2. die Genehmigung und Kontrolle von Baumaßnahmen bezüglich Baumschutzes deutlich zu stärken; Baustellenstilllegungen zur Beweissicherung müssen bei gravierenden Verstößen sichergestellt sein;<br> 3. durchzusetzen, dass die Verteilerkästen für Glasfaserkabel keine ungenehmigten Werbeträger sind;<br> 4. eine Versiegelung oder Einengung von Gehwegen bei der barrierefreien Aufstellung der Verteilerkästen zu vermeiden;<br> 5. eine regelmäßige Pflege der neuen Kästen und der Altkästen im öffentlichen Raum sicherzustellen;<br> 6. sich für einen von den Betreibern finanziell ausgestatteten Fonds für die künstlerische Gestaltung von allen Verteilerkästen einzusetzen, sowie anzuregen, die Gestaltung über Wettbewerbe umzusetzen; darüber sind Ge-spräche aufzunehmen;<br> 7. die Information und Mitsprache der Beiräte bei den Standorten der Verteilerkästen für Glasfaserkabel sicherzustellen;<br> 8. sicherzustellen, dass auf stadtbildfördernde Gestaltung, Baumschutz, Pflege und Barrierefreiheit in den Genehmigungen maßgeblich hingewiesen werden; die Stadt Bremen muss definieren, was sie unter einem „ordnungsgemäßen“ Zustand der Verteilerkästen versteht;<br> 9. den städtischen Deputationen Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie sowie Mobilität, Bau und Stadtentwicklung spätestens drei Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Ralph Saxe, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Ingo Tebje, Ralf Schumann, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Stadtentwicklung, Beiräte &amp; Bürger*innenbeteiligung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-234557</guid>
                <pubDate>Tue, 06 Dec 2022 02:21:00 +0100</pubDate>
                <title>Nationale Hafenstrategie vorantreiben – Entwicklung der Seehäfen voranbringen und stärker koordinieren – Unterstützung des Bundes an neue Entwicklungen und Erfordernisse anpassen</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der FDP: Die deutschen Seehäfen sind für die Anbindung der außenhandelsorientierten deutschen Volkswirtschaft an die internationalen Märkte von großer Bedeutung. Ihr Nutzen verteilt sich auf alle Bundesländer. Gerade in der Covid-19-Pandemie, aber auch in der aktuellen Energiekrise hat sich gezeigt, welche Bedeutung die Häfen für die Industrie, die Lieferketten und die Versorgung der Bevölkerung haben: Sie sind systemrelevant. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die deutschen Seehäfen sind für die Anbindung der außenhandelsorientierten deutschen Volkswirtschaft an die internationalen Märkte von großer Bedeutung. Ihr Nutzen verteilt sich auf alle Bundesländer. Gerade in der Covid-19-Pandemie, aber auch in der aktuellen Energiekrise hat sich gezeigt, welche Bedeutung die Häfen für die Industrie, die Lieferketten und die Versorgung der Bevölkerung haben: Sie sind systemrelevant. Dabei stehen die deutschen Seehäfen – auch ohne diese Krisen – vor enormen Herausforderungen, um ihre Leistungsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft sicherzustellen. Dabei geht es mit Blick auf die bremischen Häfen vor allem um:</p>
<p>− die Sicherung der Universalhafenfunktion, insbesondere durch die erstmalig 2011 planfestgestellte und letztmögliche Fahrrinnenanpassung der Außenweser, so dass die zu-künftige Leistungsfähigkeit der Containerkaje und die jetzt in der Planung befindlichen Wassertiefen in der Fahrrinne übereinstimmen,<br> − die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Hafeninfra- und Suprastruktur, insbesondere durch die Erneuerung der Kaje und die Vertiefung der Liegebecken im Bereich der Con-tainerterminals I bis IIIa, den Neubau des Mittelbaus des Columbusbahnhofs, einen Ersatzneubau für die Drehbrücke über den Verbindungshafen, den Neubau der Nordmole, den Bau von Landstromanlagen für Seeschiffe sowie die Errichtung einer schwerlastfähigen Umschlagsanlage im Bereich des südlichen Fischereihafens II / ehemaligen Flugplatzes Luneort,<br> − die Optimierung der inneren Verkehrserschließung des Überseehafens, insbesondere durch den weiteren Ausbau der bremischen Hafeneisenbahn, die Schaffung kreuzungsfreier Bahnübergänge sowie eines leistungsfähigen, allgemeinen Pre-Gates in Autobahnnähe,<br> − den Ausbau der Hafenhinterlandanbindungen, wobei eine weitere Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene erreicht und die Kapazitäten der Bahninfrastruktur signifikant erhöht werden sollen (insbesondere durch das Projekt „Optimiertes Alpha-E mit Bremen“),<br> − die Weiterentwicklung zu einem „Smart Port“, insbesondere durch eine weitere Geräte- und Prozessautomatisierung beim Hafenumschlag, die Schaffung eines zentralen „Data Hub“ zur digitalen Vernetzung zwischen allen am Hafen und im Hinterland Beteiligten, der Unterstützung und Einbeziehung der lokalen Unternehmen in die Digitalisierung der Häfen durch eine SMART-Port-Strategie,<br> − die Beschäftigungssicherung, die Qualifizierung der Beschäftigten auf neue Tätigkeiten und die Produktivitätssteigerung der Bremischen Häfen,<br> − die Positionierung als Drehscheibe für die Energiewende, beispielsweise durch den Ausbau zu einem Hub für Umschlag, Lagerung und Verteilung von Wasserstoff und dessen Derivaten sowie von verflüssigtem CO2 im Rahmen der CCU/CCS-Technologie,<br> − die Erreichung der Klimaneutralität des Hafenstandorts nach Maßgabe des Hafenentwicklungskonzeptes bis zum Jahr 2035<br> − und schließlich um den laufenden Unterhalt und die Sanierung abgängiger Hafenbauwerke und -anlagen.</p>
<p>Für die Angelegenheiten der Häfen und damit auch deren Finanzierung sind nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Im Vergleich zu den Niederlanden und Belgien mit den wichtigsten Wettbewerbshäfen Rotterdam und Antwerpen-Brügge, die Hafenpolitik als Nationale Aufgabe begreifen, entstehen so Wettbewerbsnachteile. Zwar fördert der Bund einzelne Hafenprojekte (z.B. im Bereich der Digitalisierung oder beim Bau von Landstromanlagen) und leistet seit 2005 an die Küstenländer einen festen Beitrag für die Unterhaltung und Erneuerung von Seehäfen von insgesamt rund 38,3 Mio. Euro jährlich, davon rund 10,7 Mio. Euro an die Freie Hansestadt Bremen (FHB). Dies entsprach seinerzeit einem Anteil von 10 Prozent der von den Küstenländern ermittelten Nettohafenlasten (Differenz zwischen den hafenabhängigen Ausgaben und Einnahmen). Grundlage dafür bildet das „Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen“, das als Teil des Solidarpaktfortführungsgesetzes am 20.12.2001 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Die Berücksichtigung der Seehafenlasten im föderalen Finanzausgleich der Bundesrepublik Deutschland reicht dabei zurück bis ins Jahr 1950 und knüpft an eine entsprechende Regelung des Finanzausgleichsgesetzes aus dem Jahr 1923. Eine aktive, nationale Politik zur Unterstützung und strategischen Koordinierung der Hafenpo-litiken und -investitionen der Bundesländer existiert in Deutschland jedoch nach wie vor nicht.</p>
<p>Im Jahr 1999 einigten sich die Wirtschafts- und Verkehrsminister des Bundes und der Länder auf die Schaffung einer Gemeinsamen Plattform zur deutschen Seehafenpolitik. Aus dieser Initiative ging schließlich das erste Nationale Hafenkonzept der Bundesregierung für die See- und Binnenhäfen aus dem Jahr 2009 hervor, das 2016 fortgeschrieben wurde. Eine abschlie-ßende Beurteilung steht noch aus, aus Sicht der Antragsteller sind die Ergebnisse aber noch nicht zufriedenstellend. Insbesondere stockt die Realisierung prioritärer Vorhaben wie der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen. Es gibt noch Synergiepotenziale zwischen den Hafenmanagementgesellschaften, etwa im Bereich der Digitalisierung, gemeinsamer Ausschreibungen, gemeinsamer Projekte im Bereich Klimaschutz oder beim Sedimentmanagement. Bei der Kooperation der beiden größten, mindestens zur Hälfte im öffentlichen Besitz befindlichen Terminalbetreiber an den Hafenstandorten Bremen/Bremerhaven und Hamburg, die angesichts der Marktkonzentration der Linienreedereien notwendig wäre, gibt es bislang keinerlei Fortschritte. Planungs- und Bauprozesse dauern noch immer viel zu lange; bei der Digitalisierung und Automatisierung haben die deutschen Seehäfen und insbesondere die bremischen Häfen einen großen Nachholbedarf.</p>
<p>Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 22. Juni 2022 den offiziellen Startschuss für die Entwicklung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Nationalen Hafenstrategie gegeben, die nun gemeinsam mit den Ländern, Verbänden und Gewerkschaften erarbeitet und im Jahr 2024 von der Bundesregierung beschlossen werden soll. In diesem Prozess haben die Küstenländer bereits zu Beginn deutlich gemacht, dass die Beteiligung des Bundes an den Seehafenlasten der Küstenländer einer Neubewertung unterzogen und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden muss. Die Nettohafenlasten schwanken aufgrund einer Vielzahl von Faktoren stark zwischen einzelnen Haushaltsjahren. Allerdings zeichnet sich im Hinblick auf die bremischen Häfen ein klarer Trend ab: Die Deckungsquote des Bundes an den Nettohafenlasten (hier näherungsweise gemessen anhand der Differenz zwischen den Gesamtausgaben und den Gesamteinnahmen im Produktplan 81 Häfen abzüglich der Finanzhilfen des Bundes) ist seit ihrer Einführung deutlich gesunken: Von durchschnittlich 14,7 Prozent im Fünfjahreszeitraum 2005-2009 auf durchschnittlich 10,7 Prozent im Fünfjahreszeitraum 2018-2022.</p>
<p>Eine funktionsfähige Hafeninfrastruktur liegt im ureigensten Interesse des Bundes und aller Bundesländer. Die notwendigen Investitionskosten zur Modernisierung und Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen können alleine von den norddeutschen Bundesländern nicht gestemmt werden. Daher fordert die Bremische Bürgerschaft den Bund auf, seinen Finanzierungsanteil an den Hafenlasten auf das Niveau des bis zum 31.12.2004 geltenden alten Länderfinanzausgleichs zu erhöhen. Dieser betrug insgesamt 153,4 Mio. Euro p.a. – davon erhielt die FHB 46,0 Mio. Euro p.a. In Anbetracht der steigenden volkswirtschaftlichen Bedeutung der Häfen, u.a. im Rahmen der Energiewende, der dadurch ausgelösten zusätzlichen Investitionsbedarfe und der hohen Inflation am aktuellen Rand, scheint eine entsprechende Erhöhung der Bundeshilfen als Verhandlungsposition der FHB im Verbund mit den norddeutschen Küstenländern angemessen.</p>
<p>Bund und Länder sollten im Kontext einer Neuordnung der Hafenfinanzierung auch nach Wegen suchen, um die Hafenlasten der öffentlichen Hand künftig effektiv einzudämmen. Das betrifft insbesondere den Ausbau und die Unterhaltung seewärtiger Zufahrten: Die großen Reeder erzeugen mit dem kontinuierlichen Größenwachstum ihrer Containerschiffe einen enormen Anpassungsdruck auf die Seehäfen. Die Standorte entlang der europäischen Nordseeküste sehen sich seit Jahren mit einem Kreislauf aus Schiffsgrößenwachstum, Kostensteigerungen für Ausbau und Unterhaltung immer tieferer Fahrrinnen sowie zunehmenden ökologischen Schäden konfrontiert. Die Marktmacht der Reeder-Allianzen macht es einzelnen Hafenstandorten allerdings extrem schwer, diesen Kreislauf zu durchbrechen. Hierfür ist eine stärkere Zusammenarbeit der deutschen Seehäfen, etwa bei der Bemessung der Hafengebühren, erforderlich. Die Nationale Hafenstrategie muss auch die Weiterentwicklung der europäischen Rah-menbedingungen der maritimen Wirtschaft, beispielsweise durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie, in den Blick nehmen.</p>
<p>Weitere Herausforderungen ergeben sich daraus, dass die Häfen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Ihre finanzielle, organisatorische und damit operative Ausrichtung ist von weitreichender volkswirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Bedeutung. Beteiligungen von internationalen Investoren können nicht allein an den betriebswirtschaftlichen Maßstäben des jeweiligen Hafenstandorts bewertet werden, sondern müssen in den Kontext bilateraler Abhängigkeiten und geopolitischer Strategien eingeordnet werden. Das gilt auch für die deutschen Hafenstandorte: Die Diskussion um die COSCO-Beteiligung an einem Terminal im Hamburger Hafen zeigt, dass Deutschland einen klaren strategischen Umgang mit dieser Problemstellung erst noch entwickeln muss. Ebenfalls bedarf es einer europäisch abgestimmten Strategie zur Gefahrenabwehr, die – sowohl im Cyberbereich als auch bei physischen Infrastrukturen – den steigenden Risiken äußerer Einflussnahme zielgerichtet begegnet. Aus diesen Aufgaben erwachsen neue Kosten, deren Finanzierung sicherzustellen ist.</p>
<p>Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene weiter aktiv in den laufenden Prozess zur Erstellung einer neuen Nationalen Hafenstrategie einzubringen und sich in diesem Zusammenhang dafür einzusetzen, dass darin folgende Punkte Berücksichtigung finden und mit konkreten Maßnahmen, Zeitschienen, Zuständig-keiten, Prioritäten und Finanzierungen hinterlegt werden:<br> a. Erhalt und Ausbau der hafenbezogenen Infrastruktur (einschließlich Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur) unter Berücksichtigung des Ziels der Klimaneutralität,<br> b. Erhalt der seewärtigen Zufahrten und Ausbau der Hinterlandanbindungen,<br> c. Organisation eines nachhaltigen Sedimentmanagements,<br> d. Ausbau der Seehäfen zu Drehscheiben für die Energiewende,<br> e. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen,<br> f. Nutzung der Produktivitätspotenziale, die sich aus der koordinierten Digitalisierung und Automatisierung von Umschlagsprozessen sowie von Innovationen im Hafenbereich ergeben,<br> g. Fachkräftesicherung, insbesondere durch Ausbildung und Weiterbildung/Qualifizierung der Hafenbeschäftigung im Hinblick auf veränderte Arbeitsprozesse,<br> h. gemeinsames Marketing,<br> i. Entwicklung einer Strategie zur Reduzierung der finanziellen Lasten der öffentlichen Hand,<br> j. Entwicklung einer Strategie zur Reduzierung der ökologischen Schäden aus Fahrinnenvertiefungen,<br> k. Entwicklung einer Strategie zum Umgang mit wirtschaftlichen Beteiligungen an der Hafeninfrastruktur und zur physischen sowie digitalen Gefahrenabwehr, die die Risiken geopolitischer Einflussnahmen und Konflikte systematisch einbezieht,<br> l. Verständigung auf europäischer Ebene über die Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit oder EU-weiter Regulierungen hinsichtlich der Herausforderungen, die auch Seehäfen in anderen Mitgliedsstaaten betreffen.<br> 2. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, in diesem Zusammenhang eine stärker koordinierende Rolle des Bundes in der Hafenpolitik zu prüfen.<br> 3. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich gemeinsam mit den anderen Küstenländern für eine Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen einzusetzen mit dem Ziel, die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Hafenlasten deutlich zu erhöhen.</p>
<p>Susanne Grobien, Thorsten Raschen, Heiko Strohmann und Fraktion der CDU<br> Jörg Zager, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Robert Bücking, Maurice Müller, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Ingo Tebje, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Prof. Dr. Hauke Hils, Thore Schäck, Lencke Wischhusen und Fraktion der FDP</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Wirtschaft und Häfen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-237428</guid>
                <pubDate>Mon, 21 Nov 2022 14:15:00 +0100</pubDate>
                <title>Den Weg zur Arbeit durch Expressbuslinien verkürzen</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Der Weg zur Arbeit beziehungsweise von der Arbeit nach Hause ist wesentlicher Bestandteil des Arbeitsalltags von Beschäftigten. Eine gute verkehrliche Anbindung des Beschäftigungsortes und kurze Wege zwischen Zuhause und Beschäftigungsort haben dabei großen Einfluss auf die Wahl eines Arbeitgebers, soweit diese gegeben ist. Kurze Arbeitswege können Beschäftigte effektiv zeitlich entlasten und ihnen mehr Erholungs- und Familienzeit ermöglichen. Dies fördert auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Weg zur Arbeit beziehungsweise von der Arbeit nach Hause ist wesentlicher Bestandteil des Arbeitsalltags von Beschäftigten. Eine gute verkehrliche Anbindung des Beschäftigungsortes und kurze Wege zwischen Zuhause und Beschäftigungsort haben dabei großen Einfluss auf die Wahl eines Arbeitgebers, soweit diese gegeben ist. Kurze Arbeitswege können Beschäftigte effektiv zeitlich entlasten und ihnen mehr Erholungs- und Familienzeit ermöglichen. Dies fördert auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.<br> In Bremen gibt es zahlreiche Pendlerströme zu großen Arbeitgebern wie Daimler oder ArcelorMittal Bremen und in große Gewerbegebiete wie das Güterverkehrszentrum Bremen (GVZ) oder die Hansalinie, in denen zahlreiche Unternehmen ansässig sind. Aufgrund der hohen Beschäftigungsdichten werden insbesondere attraktive Busverbindungen (unter anderem Expressbuslinien) von und zu den Knotenpunkten Bahnhof Sebaldsbrück, Bahnhof Mahndorf und Bahnhof Burg benötigt. Angesichts klimapolitischer Zielsetzungen und vieler Beschäftigter, die auf andere Verkehrsträger als das Auto angewiesen sind, muss es Ziel sein, über den motorisierten Individualverkehr (MIV) hinaus eine attraktive und schnelle verkehrliche Anbindung des Beschäftigungsortes unter anderem durch den ÖPNV sicherzustellen. Unser Ziel ist, die Wege für die Bürger:innen deutlich zu verkürzen. Distanzen zwischen Wohn- und Arbeitsort werden dabei nicht immer in schnell zu schaffen sein. Aber sie lassen sich deutlich reduzieren.</p>
<p>Dazu bieten sich insbesondere Expressbuslinien zu den Zeiten des Schicht-wechsels an. Sie legen weite Strecken ohne Zwischenhalt zurück, bedienen nur wichtige Umsteigepunkte und erschließen teils die Stadtrandbereiche mit üblichem Haltestellenabstand. Insgesamt können Expressbuslinien kürzere Wege zur Arbeit ermöglichen, indem Umstiege reduziert werden, lange oder ungünstige Umsteigezeiten entfallen und es können sich Fahrzeiten auch durch weni-ger Halte reduzieren. Dadurch können an den Stadtgrenzen von Bremen ergänzende Angebote für Pendler:innen geschaffen werden. Die Expressbuslinien können insgesamt eine Angebotslücke im ÖPNV schließen und könnten auch im stadtregionalen Busverkehr zum Einsatz kommen, um auch für Ein- und Auspendler:innen ein attraktives ÖPNV-Angebot in den Korridoren ohne Bahn oder Straßenbahn zu ermöglichen.</p>
<p>Mit beispielsweise der Linie 63 S, die als Expresslinie ab dem Bremer Haupt-bahnhof bis zum GVZ verkehrt, existiert bereits eine probeweise eingeführte erfolgreiche Schnellverbindung in ein großes Bremer Gewerbegebiet. Um Beschäftigten auch schnelle Anbindungen in weitere Gewerbegebiete und zu Betrieben zu sichern, soll in Bremen geprüft werden, inwieweit weitere Expressbuslinien sinnvoll eingerichtet werden können. Diese sollten zwischen zentralen Haltestellen wie dem Bremer Hauptbahnhof und/oder Bahnhof Mahndorf, Bahnhof Burg, Bahnhof Neustadt, Endhaltestelle Gröpelingen und großen Arbeitgebern beziehungsweise Gewerbegebieten verkehren und so getaktet sein, dass Hauptverkehrszeiten morgens und abends, Schichtwechsel, aber auch Schwachverkehrszeiten ausreichend abgedeckt werden. Dazu soll der Senat zeitnah Gespräche mit der BSAG, VBN und ZVBN, großen Unternehmen und Gewerkschaften führen. Entsprechende Erfahrungen mit vergleichbaren Linien können einbezogen werden. Neben einer qualitativen Bedarfsermittlung soll eine datengestützte Potenzialanalyse vorgenommen wer-den (Verkehrsmodell), mit deren Hilfe erfolgsversprechende Korridore besser priorisiert werden können.</p>
<p>In die Planung einzubeziehen ist auch die Prüfung der vorhandenen und möglicherweise anzupassenden verkehrlichen Infrastruktur wie Haltestellen, Busspuren, Busschleusen und Beeinflussung von Ampelanlagen für die Express-buslinien. Grundsätzlich ist immer der Systemgedanke im Auge zu behalten, also Aufwand und Nutzen des ÖPNV-Systems in Gesamtheit. Expressbusse können immer nur eine Ergänzung zur Grundbedienung sein und sie sind dort am wertvollsten, wo sie den größten Zusatznutzen generieren.<br> Eine schnelle und attraktive Anbindung mit dem ÖPNV kommt nicht nur den Beschäftigten und den Unternehmen, sondern auch der Umwelt zugute, da einige Beschäftigte so für den Weg zur Arbeit potenziell vom eigenen Auto auf den ÖPNV umsteigen und Verkehre in der Stadt reduziert werden können. Dadurch verringert sich auch die grundsätzliche Notwendigkeit, aufgrund der Arbeit über einen eigenen Pkw zu verfügen.</p>
<p>In der VEP-Teilfortschreibung 2025 sind Expressbuslinien ein Teil der „ÖPNV-Strategie“. Angebotsstufe 4 beschäftigt sich explizit mit der stadtweiten Einrichtung von Expressbuslinien in Bremen. Der vorliegende Antrag zielt insofern auf eine weitere Priorisierung der in der Angebotsstufe 4 geplanten Maßnahmen. Im Idealfall fließen die Ergebnisse der Beschlussfassung 1:1 in die Umsetzung von Angebotsstufe 4 ein, wobei eine vorgezogene Teilumsetzung möglich ist.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,</p>
<p>1. zeitnah Gespräche mit Verkehrsbetrieben wie der BSAG beziehungsweise in Abstimmung mit VBN und ZVBN, großen Unternehmen und Beschäftigtenvertretungen zu führen, um die Möglichkeit einer besseren Anbindung von Gebieten mit hoher Beschäftigtendichte und Gewerbegebieten durch öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere durch Expressbuslinien zu prüfen. Daneben soll eine datengestützte Auswertung über Potenziale von weiteren Expressbuslinien in Bremen erfolgen. Zudem sind eine Priorisierung, erste Kostenschätzungen und mögliche Finanzierungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Falls notwendig, ist dabei auch die Planung und der Bau von erforderlichen Infrastrukturanpassungen zu berücksichtigen;<br> 2. der städtischen Deputation für Wirtschaft und Arbeit und der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung spätestens drei Monate nach Beschlussfassung erstmals und im Anschluss fortlaufend regelmäßig über die bis dahin unternommenen Schritte zu berichten.</p>
<p>Anja Schiemann, Arno Gottschalk, Jasmina Heritani, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Ralph Saxe, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Ralf Schumann, Ingo Tebje, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Strunge</category><category>Tebje</category><category>Arbeit</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-234572</guid>
                <pubDate>Thu, 29 Sep 2022 23:51:00 +0200</pubDate>
                <title>Das Klima schützen: Torfabbau und -nutzung wirksam sukzessive reduzieren</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen: Im Land Bremen wie auch in der Bundesrepublik Deutschland bildet ein gemäßigtes Klima die Grundlage für wirtschaftlichen Wohlstand und gesellschaftliche Stabilität. Moore leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel, da lebende und wachsende Moore mehr Kohlendioxid speichern als jedes andere Ökosystem der Welt. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Land Bremen wie auch in der Bundesrepublik Deutschland bildet ein gemäßigtes Klima die Grundlage für wirtschaftlichen Wohlstand und gesellschaftliche Stabilität. Moore leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel, da lebende und wachsende Moore mehr Kohlendioxid speichern als jedes andere Ökosystem der Welt. Zum einen speichern intakte Moorlandschaften beziehungsweise das Torf Kohlenstoffdioxid. Zum anderen sorgt ihr Aufbau organischer Substanz dafür, dass der Atmosphäre Kohlenstoffdioxid entzogen wird. Man geht davon aus, dass jeder Hektar vernässtes Moor jährlich für etwa 15 Tonnen bis 30 Tonnen Kohlenstoffdioxid steht, die unser Klima nicht belasten. Weltweit bedecken Moore nur 3,0 Prozent der Erdoberfläche, speichern in ihrem Torf aber circa 30,0 Prozent des erdgebundenen Kohlenstoffs. Daneben haben sie auch eine wichtige Rolle in der Regulierung des Wasserhaushalts. Moore bestehen zu 95,0 Prozent aus Wasser. Sie helfen damit Überschwemmungen und Flutkatastrophen zu verhindern. In der Bundesrepublik Deutschland bedecken Moore 4,2 Prozent der Landesfläche. 38,0 Prozent der Moore liegen in Niedersachsen. Auch in Bremen und Bremerhaven befinden sich Moorlandschaften in Landschafts- und Naturschutzgebieten. Eines der letzten Hochmoore im Bremer Norden ist das Ruschdahlmoor. Die Borgfelder Wümmewiesen sind ein Beispiel für ein Niedermoor. Eines der letzten großen Hochmoore des Landes befindet sich in Bremerhaven, im Fehrmoor.</p>
<p>Der in den Mooren entstandene Torf bindet einerseits große Mengen des Kohlenstoffdioxids. Dieses wird allerdings beim Torfabbau wieder freigesetzt und gelangt in die Atmosphäre. Zwar wird im Land Bremen kein Torf mehr für kommerzielle Zwecke abgebaut, wohl aber in Niedersachsen und in den baltischen Staaten. 2018 wurden rund 4,1 Millionen Kubikmeter importiert – davon allein 3,5 Millionen aus dem Baltikum. Der Torf wird zumeist noch in Supermärkten und Gärtnereien als Bestandteil herkömmlicher Garten- und Blumenerde verkauft. Diese besteht teils bis zu 90,0 Prozent aus Torf. Dafür gibt es mittlerweile viele Alternativen, die aber teils noch besser erforscht werden müssen. Auch die Forschung zum Moorbodenschutz sowie Ent- und vor allem Wiedervernäs-sung stellen einen wichtigen Schwerpunkt in diesen Zusammenhang dar.</p>
<p>Die Agrar- und Umweltressorts von Bund und Ländern haben die Bedeutung des Moorbodenschutzes für den Klimaschutz anerkannt, indem sie im Oktober die „Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ unterzeichnet haben. Sie bekennen sich zu den Zielen des Übereinkommens von Paris, den darauf basierenden europäischen Regelungen und den Aussagen zum Moorbodenschutz im Klimaschutzplan 2050. Zum Schutz der Moore wurden auch (grob skizzierte) Maßnahmenvorschläge entwickelt. Dort werden (unter anderem) geeignete Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich der Bedeutung von Moorböden für das Klima gefordert. Im Klimaschutzplan 2030 von 2019 der letzten Bundesregierung wurde bereits die Torfreduktionsstrategie vereinbart, mit der auf freiwilliger Basis die Torfverwendung im Freizeitgartenbau bis 2027 vollständig vermieden und im Erwerbsgartenbau bis 2029 stark eingeschränkt werden soll. Auch die aktuelle Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, Alternativen zur Torfnutzung zu entwickeln und einen Ausstiegsplan für Torfabbau und -verwendung zu beschließen.</p>
<p>Die bisher vereinbarten Strategien beruhen allerdings allesamt auf Freiwilligkeit, rechtlich verbindliche Ziele und Maßnahmen sind bisher nicht vereinbart. Da sich ein umfassender Umstieg kaum allein auf kommunaler oder Landesebene gestalten lässt, ist es notwendig, bundeseinheitliche beziehungsweise europäische Lösungen zu finden. Deshalb ist es wichtig, dass das Land Bremen und seine beiden Stadtgesellschaften bereits heute eine Vorreiterrolle einnehmen soweit dies möglich ist. Schon heute verzichten die Eigenbetriebe in Bremen und Bremerhaven komplett auf den Einsatz von Torf. Die Informationsarbeit von Umweltschutzverbänden leistet einen weiteren wichtigen Beitrag. So hat zum Beispiel der BUND auf Bundesebene Informationsmaterial zu torffreien Pflanzenerde erstellt. Viele Bau- und Gartencenter und ihre Verbände haben bereits angefangen, Informationsmaterial für ihre Kunden und Mitglieder herauszugeben und diese zu sensibilisieren. Der Bundesverband des Garten-, Landschaft- und Sportplatzbaus (BGL) hat bereits 2019 eine freiwillige Selbstverpflichtung zum weitestgehenden Verzicht der Verwendung von Torf unterzeichnet. Trotzdem ist es wichtig mit Wirtschaftsverbänden, vor allem des Einzel- und Großhandels und des Garten- und Landschaftsbaus, zusammenzukommen, um den Verkauf und die Verwendung von torfhaltiger Pflanzenerde noch stärker zu vermeiden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. zusammen mit allen Akteuren, die im Land Bremen für die Pflege öffentlicher Grundstücke zuständig sind, auch für Fremdvergaben einen Torfverzicht durchzusetzen.<br> 2. bei der zurzeit in Entwicklung befindlichen Biodiversitätsstrategie für das Land Bremen die Vermeidung von Torf zu berücksichtigen.<br> 3. in Kooperation mit Umwelt- sowie Einzelhandels- und Großhandelsverbänden ein Konzept zu entwickeln, wie Verbraucher:innen für den Kauf von torffreien Produkten sensibilisiert werden.<br> 4. mit den Einzelhandels- und Großhandelsverbänden im Land Bremen in Gespräche zu treten sowie die Verantwortlichen zu sensibilisieren, um den Verkauf von torfhaltigen Garten- beziehungsweise Gärtnereiprodukten zu reduzieren oder gegebenenfalls einzustellen.<br> 5. in Kooperation mit der „Partnerschaft Umwelt Unternehmen“ Konzepte zu erarbeiten, wie zukünftig bei ihren Mitgliedern der Einsatz von Torf verringert werden kann.<br> 6. Forschungen und Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Torfersatzprodukte, Moorbodenschutz (unter anderem Wiedervernässung) und/oder Pflanzeneignung an Universität und Hochschulen im Land Bremen zu unterstützen und dabei in Kooperation zu treten mit dem Geologischen Dienst für Bremen.<br> 7. sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine Kennzeichnungspflicht von torfhaltigen Produkten und einen rechtlich verbindlichen Ausstiegsplan für Torfabbau und -verwendung und dessen Verkauf einzusetzen, der auch das Problem des Im- und Exports von Torf mitberücksichtigt.<br> 8. der staatlichen Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie sechs Monate nach Beschlussfassung Bericht zu erstatten.</p>
<p>Holger Welt, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Ingo Tebje, Nelson Jansen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Ralph Saxe, Björn Fecker und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Tebje</category><category>Klima_Enquete</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-231368</guid>
                <pubDate>Fri, 22 Jul 2022 15:38:00 +0200</pubDate>
                <title>Bürgernahe, fußläufige Erreichbarkeit von Glascontainer verbessern</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Die Abfallentsorgung ist neben der Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und dem Öffentlichen Personennahverkehr eines der Kernelemente der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie gehört zu den lebensnotwendigen Dingen, die für die wohnortnahe Grundversorgung der Bevölkerung von Bedeutung sind. Abgesehen von Containern für Papier-, Bio- und Hausmüll, nehmen Altglas-Container eine wichtige Rolle ein. Bremen sowie die anderen Bundesländer und die Bundesebene verfolgen das Ziel, Plastikabfälle auf ein Minimum zu reduzieren. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Abfallentsorgung ist neben der Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und dem Öffentlichen Personennahverkehr eines der Kernelemente der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie gehört zu den lebensnotwendigen Dingen, die für die wohnortnahe Grundversorgung der Bevölkerung von Bedeutung sind. Abgesehen von Containern für Papier-, Bio- und Hausmüll, nehmen Altglas-Container eine wichtige Rolle ein. Bremen sowie die anderen Bundesländer und die Bundesebene verfolgen das Ziel, Plastikabfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Ab 2022 soll die Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) gelten. Ab 2024 auch für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik, sogenanntes Rezyklat, enthalten.</p>
<p>Glas lässt sich wunderbar unendlich oft wieder verwenden. Da recyceltes Glas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, sinkt der Energiebedarf, wenn Glasscherben zugesetzt werden. Glas wird daher als idealer Ersatz für Plastik eine zunehmend wich-tigere Bedeutung erlangen und damit zusammenhängend auch seine Ent-sorgung bzw. das Recycling.</p>
<p>Aus Gründen der wohnortnahen Daseinsversorgung und aus ökologischen Beweggründen ist eine fußläufige Erreichbarkeit von Glascontainern sinnvoll. Bremen bietet in Relation zu anderen vergleichbaren Großstädten wie Dresden, Essen und Dortmund weniger Altglascontainerstandorte, aber mehr aufgestellte Altglascontainer an. In Bremen gibt es 372 dieser Containerstandorte, allerdings mit 1.069 Altglascontainern, wohingegen es in Dresden 640 sind, in Essen 543, in Leipzig 445 und in Dortmund 580. Kommen in den drei letztgenannten Städten etwa ein Containerstandort auf 1.000 Einwohner, sind es in Bremen nur knapp 0,65 und somit zwei Drittel. Ein vor-bildliches Angebot in Bremen ist die flächenhafte Versorgung mit Recyclinghöfen, wie man es aus wenigen vergleichbaren Kommunen kennt.</p>
<p>Bei der Identifikation von Stellflächen muss zum einen auf die Lärmemissionen und zum anderen auf die Sicherstellung der Sauberkeit geachtet werden. Auf die umfangreichen Kenntnisse der Beiräte als Spezialisten ihrer Quartiere muss Rückgriff genommen werden. Sie wissen, an welchen Orten Altglascontainer dringend benötigt werden und wo es am sinnvollsten ist, das Angebot zu erweitern.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,<br> 1. gemeinsam mit den Trägern öffentlicher Belange und insbesondere der Beiräte Standorte zur besseren, wohnortnahen Versorgung mit Altglascontainern zu identifizieren, mit denen aktuelle Lücken in der Versorgung geschlossen werden können. Die Prüfung soll weiterhin vor allem folgende Aspekte aufnehmen:<br> a. ob Einzelhandelsgeschäfte, wie Supermärkte, Baumärkte und/oder Einkaufzentren mit einer Verkaufsfläche von mehr als 500 m² verpflichtet werden können, Flächen für die Container bereitzustellen;<br> b. ob Flüster-Glascontainer genutzt werden müssen, um die Lärmemissionen anwohnerfreundlich zu reduzieren;<br> c. wie sichergestellt werden kann, wie die Standorte sauber gehalten werden können;<br> 2. der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung sowie der städtischen Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Arno Gottschalk, Falk Wagner, Muhammet Tokmak, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Ralph Saxe, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Ingo Tebje, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-233119</guid>
                <pubDate>Thu, 30 Jun 2022 20:07:00 +0200</pubDate>
                <title>Radwege im Überseehafen attraktiv gestalten</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen: Durch den bremischen Überseehafen führt der 510 Kilometer lange Weser-Radweg, der in Hann. Münden beginnt und in Cuxhaven endet. Die Attraktivität des Weser-Radweges lockt jährlich zahlreiche Tourist:innen nach Bremerhaven und hilft so der Tourismuswirtschaft der Seestadt. Die Zahl der Radtourist:innen wird vom ADFC auf bis zu einhunderttausend jährlich geschätzt. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Durch den bremischen Überseehafen führt der 510 Kilometer lange Weser-Radweg, der in Hann. Münden beginnt und in Cuxhaven endet. Die Attraktivität des Weser-Radweges lockt jährlich zahlreiche Tourist:innen nach Bremerhaven und hilft so der Tourismuswirtschaft der Seestadt. Die Zahl der Radtourist:innen wird vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) auf bis zu einhunderttausend jährlich geschätzt. Der Weser-Radweg sowie die Radwege und Straßen im Überseehafen sind aber nicht nur für Tourist:innen attraktiv, sondern bieten auch vielen Beschäftigten einen Weg zu ihrer Arbeitsstätte im Hafen. Der Ausbau und die Überholung oder gegebenenfalls sogar Neukonzeption der Radwege im Überseehafen bürgen viel Potenzial, um die Nutzung nicht motorisierter Verkehrsmittel deutlich zu steigern, auch und vor allem im Hinblick auf den Berufsverkehr.</p>
<p>Umfragen aus dem vergangenen Jahr haben gezeigt, dass Sanierung und Neukonzeption der Radwege dringend notwendig sind. Bremenports GmbH &amp; Co. KG, die diese Wege betreuen, haben eine Umfrage unter Hafenbeschäftigten zur Zufriedenheit mit den Radwegen durchgeführt. Die Umfrage unter den Hafenarbeiter:innen ergab deutliche Mängel hinsichtlich Oberfläche, Streckenführung, Schienenquerung der Radwege und Gefahrenstellen. So müssen Radfahrer:innen häufig die Straßenseite wechseln, sich die teils schmalen Radwege mit Fußgänger:innen und entgegenkommenden Radfahrer:innen teilen und teils auch auf der offiziellen Wegführung vom Rad absteigen. Auch ein vom ADFC erstelltes Gutachten, das Bremenports in Auftrag gegeben hat, zeigt detailliert Mängel der Radverkehrsinfrastruktur im Überseehafen und macht zudem Vorschläge, wie die kritischen Stellen ertüchtigt werden können. So wird bemängelt, dass Radfahrer:innen die Fahrbahn der Straße „Am Erzhafen“ queren müssen. Auch ist die Schienenquerung an der genannten Straße problematisch. Hinzukommen zwei problematische Querungen an der Kreuzung „Am Nordhafen“/„Senator-Borttscheller-Straße“ und es fehlen separate Ein- und Ausfahrtmöglichkeiten für fahrradfahrende Mitarbeiter:innen bei Eurogate. Zum Wohle und zur Sicherheit von Beschäftigten, Anwohner:innen und Tourist:innen ist eine Sanierung und gegebenenfalls Neukonzeption und -bau der Radwege im Überseehafen daher dringend notwendig.</p>
<p>Dabei bietet besonders Bremerhaven Potenzial, den Radverkehr weiter auszubauen und damit die Ambitionen der Seestadt in puncto Klimaschutz weiter zu unterstreichen. Das zeigt unter anderem der (sogenannte) Modal Split der Wege, der die Aufteilung der Verkehrsnachfrage auf verschiedene Verkehrsmittel widerspiegelt. Gemäß einer Studie des Ingenieurbüros Helmert von 2014 werden nur knapp 19,0 Prozent aller der Wege der Bremerhavener:innen mit dem Fahrrad zurückgelegt. Dagegen werden knapp 52,0 Prozent der Wege mit dem Kraftfahrzeug zurückgelegt, 14,5 Prozent zu Fuß und 13,3 Prozent mit dem Bus. In Bremen wird bei 25,0 Prozent der täglichen Wege das Fahrrad genutzt (Stand: 2018). Besonders der Bremerhavener Norden nutzt das Fahrrad noch selten im Vergleich zum Bremerhavener Süden. Besonders für den Weg zur Arbeit wird selten das Rad genutzt. So werden nur 17,0 Prozent der Wege auf Arbeit mit dem Fahrrad zurückgelegt, wogegen es 59,0 Prozent mit dem Auto sind (Ingenieurbüros Helmert [2014]). Laut Arbeitnehmerkammer Bremen nut-zen wiederum deutlich weniger Pendler:innen das Fahrrad für den täglichen Weg zur Arbeit als Nichtpendler:innen (Stand: 2019). Dabei bietet vor allem die Lage des Überseehafens und die Anbindung des Weser-Radweg an das niedersächsische Umland eine gute Möglichkeit, den Weg zur Arbeit mit dem Rad zurückzulegen. Die geforderten Sanierungen beziehungsweise Neubau müssen daher einen Lückenschluss mit den Radwegen der umliegenden Gemeinden sicherstellen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge daher beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. die Planung von Reparatur, Sanierung und gegebenenfalls Neugestaltung der Fahrradwege im stadtbremischen Überseehafengebiet, insbesondere dem Weser-Radweg, einschließlich der Möglichkeiten zur Ladung sogenannter E-Bikes, zu veranlassen, die dafür notwendigen Planungsmittel bereitzustellen und sich um passende Förderprogramme – zum Beispiel das Programm „Stadt und Land“ – zu bemühen;<br> 2. dabei die entsprechenden Verbände und weitere Beteiligte, insbesondere den Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), einzubinden sowie<br> 3. mit den beteiligten niedersächsischen Umlandgemeinden Gespräche zu führen, um den Lückenschluss zwischen den Radwegen verschiedener Gemeinden zu unterstützen und<br> 4. binnen zwölf Monaten nach Beschlussfassung dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen sowie der staatlichen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung über die Pläne zu berichten.</p>
<p>Jörg Zager, Anja Schiemann, Falk Wagner, Mustafa Güngör und die Fraktion der SPD<br> Ralf Schumann, Ingo Tebje, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Ralph Saxe, Robert Bücking, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen</p>]]></content:encoded>
                <category>Schumann</category><category>Tebje</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category><category>Wirtschaft und Häfen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-230425</guid>
                <pubDate>Tue, 28 Jun 2022 16:46:00 +0200</pubDate>
                <title>Aufbau eines Testzentrums für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge</title>
                <link></link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nach coronabedingten Einbrüchen zieht der Welthandel, der zu rund 90 Prozent auf dem Seeweg erfolgt, wieder deutlich an. Dabei stoßen Frachtschiffe, wozu auch Container- und Autotransporter gehören, sowie Kreuzfahrtschiffe den ganz überwiegenden Anteil an CO2-Emissionen des gesamten Transportsektors aus. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach coronabedingten Einbrüchen zieht der Welthandel, der zu rund 90&nbsp;Prozent auf dem Seeweg erfolgt, wieder deutlich an. Dabei stoßen Frachtschiffe, wozu auch Container- und Autotransporter gehören, sowie Kreuzfahrtschiffe den ganz überwiegenden Anteil an CO2-Emissionen des gesamten Transportsektors aus. Allein in Europa entfallen auf Container- und Kreuzfahrtschiffe sowie Fähren nach Berechnungen von „Transport &amp; Environment“ aus dem Jahr 2018 139&nbsp;Millionen Tonnen CO2. Im deutschen Güterverkehr hat der Transport auf Straße, Schiene und per Küsten-/Binnen­schifffahrt einen Anteil von rund 20&nbsp;Prozent an den CO2-Emissionen. Der größte Teil entfällt dabei auf den Straßengüterverkehr.</p>
<p>In einem ersten Schritt auf dem Weg zu klimaneutraler Schifffahrt und Logistik hat sich das Land Bremen früh auf den Weg gemacht, die bremischen Häfen und die Schifffahrt nachhaltiger zu gestalten. So hat Bremen als erster deutscher Hafenstandort 2009 eine Nachhaltigkeitsstrategie, die greenports-Strategie, erstellt. Als Teil der Strategie wurde ein anreizbasierter Environmental Ship Index (ESI), der Schiffe entsprechend ihren Abgasemissionen einstuft und Anläufe von emissionsarmen Schiffen rabattiert, eingeführt. Dieser wird stetig weiterentwickelt. Um Emissionen im Hafen zu reduzieren, setzt Bremen auch auf einen umfassenden Ausbau der Landstromversorgung. Bereits Ende 2023 – und damit deutlich vor der Pflicht aus dem European Green Deal – soll die bremische Hafeninfrastruktur komplett CO2-neutral sein.</p>
<p>Auf Seiten der Reedereien und Lkw- bzw. Nutzfahrzeugherstellern werden mittlerweile erste Anstrengungen erkennbar, um Lastkraftfahrzeuge sowie See- und Binnenschiffe emissionsarm bzw. emissionsfrei anzutreiben. So kündigte AP Møller-Maersk im August 2021 an, im ersten Quartal 2024 das erste einer Serie von acht großen Containerschiffen vorzustellen, die mit CO2-neutralem Methanol betrieben werden können. Entscheidend ist, dass die Containerschifffahrt insgesamt solche Schritte in Richtung emissionsärmerer Flotten geht. FAUN wird zukünftig in Bremen wasserstoffbetriebene Abfallsammelfahrzeuge und Großkehrmaschinen produzieren. Entscheidend ist, dass Transport und Verkehr insgesamt Schritte in Richtung emissionsarmer Flotten gehen.</p>
<p>Auch wenn die Brennstoffzellentechnologie in einigen Mobilitätsbereichen ausgereift ist (u.a. Flurförderfahrzeuge), so hat sie bei bestimmten Mobilitätanwendungen noch Entwicklungsbedarf. Zu nennen sind hier beispielsweise leichte und mittelschwere Nutzfahrzeuge, Baumaschinen und auch Komponenten für schwere LKW. Im Bereich „maritime Technologien/Schiffbau“ ist es zudem vielfach erforderlich, entsprechende Produktinnovationen nicht nur unter besonderen Bewegungsszenarien, sondern auch unter speziellen klimatischen Bedingungen (Luftfeuchtigkeit, Wärme und Kälte) zu testen. Hinzu kommt der große Bereich der Komponenten, angefangen von Brennstoffzellenstacks oder Tanksystemen bis hin zu Armaturen und vielen weiteren Komponenten rund um die Implementierung der Wasserstofftechnologie in wasserstoffbetriebenen (Nutz-)Fahrzeugen, der Schifffahrt, der Luftfahrt und weiteren Anwendungen. Um den aufgeworfenen Punkten zu begegnen, ist es erforderlich, in Bremerhaven nicht nur zu forschen, sondern Innovationen zu entwickeln, wissenschaftlich zu begleiten und bis zur Markreife zu optimieren. Dieses gilt insbesondere für den Bau von Prototypen und prototypischen Anwendungen. Um den technischen Reifegrad weiter auszubauen und um weiteres Know-how aufzubauen, ist der Aufbau einer Testzentrumsinfrastruktur daher zwingend erforderlich. Diese Testinfrastruktur wird in Ergänzung zum Technologie- und Innovationszentrum für mobile Wasserstoffanwendungen (ITZ Nord) entstehen. Kunden des zukünftigen Testzentrums sind u.a. Hersteller von Komponenten und (Teil-)Systemen der Wasserstofftechnologie in verschiedenen Mobilitätsbereichen, kleinere Fahrzeughersteller und -umrüster sowie die maritime Wirtschaft. Die intensive Erprobung der Teilsysteme und Prototypen im Industriemaßstab unter realen Bedingungen wird zu einem schnellen und effizienten Markteintritt führen und damit Unternehmen langfristig einen Wettbewerbsvorteil bringen und die lokale Wirtschaft stärken.</p>
<p>Durch die sehr hohen technischen Anforderungen der Wasserstofftechnologie stehen Hersteller und anwendende Unternehmen vor großen Herausforderungen. Um die Lücke bei Kenntnissen im Umgang mit neuen Technologien auf Wasserstoffbasis zu schließen, sollte in einem Testzentrum auch ein Schulungszentrum integriert werden. In diesem Schulungszentrum soll der Wissenstransfer auch zu den Technologieanwendern erfolgen, um den weitreichenden Einsatz von Wasserstoff in Fahrzeugen sowie in den komplexen Anwendungen der Schifffahrt und Luftfahrt zu ermöglichen.</p>
<p>Herzstück des Testzentrums soll ein 3D-Teststand für Mobilitätsanwendungen (sog. „Seegangsimulator“) werden, mit dem die Bewegungen eines Schiffes mit den sechs Freiheitsgraden im Seegang mechanisch nachstellen. Der Einsatz des Teststandes ermöglicht es neue Technologien unter nahezu realen Bedingungen (Klima und Seegang) zu testen und mit den Erkenntnissen weiterzuentwickeln, bevor sie auf einem Schiff installiert werden oder zeit- und kostenaufwendige Sea Trials durchgeführt werden. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf den Einsatz von Antriebssystemen auf Wasserstoffbasis gelegt werden, was bedeutet, dass besondere Anforderungen an die Sicherheit und den Explosionsschutz gestellt werden müssen. Der Simulator ist auch für Systeme aus anderen Branchen (z.B. Luft-/Raumfahrttechnik, Fahrzeugtechnik und Bautechnik) nutzbar. Der Simulator wird im Rahmen des Nordverbunds des Innovations- und Technologiezentrums Wasserstoff (ITZ Nord), der vom BMDV mit insgesamt 70&nbsp;Millionen Euro gefördert wird, realisiert.</p>
<p>Mit dem Aufbau des anwendungsnahen Testzentrums soll die Kompetenz Bremerhavens im Bereich der Wasserstoffökonomie weiter gestärkt werden und Unternehmen, die in dem Bereich tätig sind, zu einer Ansiedlung in Bremerhaven bewegt werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p><ol> 	<li>den Auf- und Ausbau eines Testzentrums für wasserstoffbasierte Mobilitätsanwendungen in Bremerhaven, das einen 3D-Teststand für Mobilitätsanwendungen (Seegangsimulator) umfasst, zu unterstützen und die Prüfung einer öffentlichen Förderung durch das Land, den Bund oder die EU zu eruieren;</li> 	<li>binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung dem Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen einen entsprechenden Bericht über den Fortgang des Projektes vorzulegen.</li> </ol><p>Martin Günthner, Jörg Zager, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> <br> Ingo Tebje, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> <br> Robert Bücking, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Klima_Enquete</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-230646</guid>
                <pubDate>Fri, 17 Jun 2022 20:34:00 +0200</pubDate>
                <title>Begrünungsortsgesetz weiterentwickeln, Fassadenbegrünung fördern</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der SPD: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Begrünungsortsgesetz hat 2019 eine rechtliche Verpflichtung zur Erhöhung des Anteils an begrünten Dachflächen und begrünten Freiflächen in der Stadtgemeinde Bremen unter der Ermächtigungsgrundlage in § 86 Absatz 1 Nummer 6 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) geschaffen. Das war bisher ausgesprochen wirksam. Für einen nachhaltigen und wirksamen Beitrag zur Minderung der Folgen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt, die biologische Vielfalt und das Klima in der Stadt sind weitere Anstrengungen notwendig. Neben der mildernden Wirkung auf das Stadtklima ist bei der Aus-dehnung der Gebäudebegrünung in Zeiten des Klimawandels vor allem wichtig, den Schutz vor der Überhitzung von Gebäuden im Sommer, den (Regen-) Wasserrückhalt und eine Reduzierung der Luftbelastung mitzudenken.</p>
<p>Aktuell sieht das Begrünungsortsgesetz eine Ausnahme für Wohngebäude der Gebäudeklasse 2 vor. Für einen weitergehenden Beitrag zu Klimaanpassung und Biodiversitätserhalt muss das Begrünungsortsgesetz überarbeitet werden oder alternativ eine Überarbeitung der Landesbauordnung unter Einbezug des Begrünungsortsgesetzes in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Deshalb soll die Ausnahme für Wohngebäude der Gebäudeklasse 2 mit dem Erschei-nungsbild als Reihenhaus gestrichen werden. Die anderen Ausnahmen müssen überprüft werden. Um die Stadt Bremen für die bevorstehenden Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten, müssen neue Formen der Gebäudebegrünung forciert werden, zum Beispiel durch eine Förderung der Fassadenbegrünung bei Neubauten, die standardmäßige Fassadenbegrünung öffentlicher Gebäude oder die Aufnahme fensterloser Gebäudefassaden in das Begrünungsortsgesetz. Dies wäre ein weiterer Schritt der Realisierung der vom Senat bestimmten „Klimaanpassungsstrategie für Bremen und Bremerhaven“. Dabei müssen Einschränkungen beziehungsweise Hemmnisse beachtet werden, wie zum Beispiel das bestimmte Pflanzenarten Rückstände an der Fassade beziehungsweise dem Gemäuer hinterlassen oder dass Pflanzen mit Kletterhilfen Fuß- und Radwege einschränken können.</p>
<p>Pflanzen bringen Abkühlung. Fassadenbegrünungen leisten einen enormen Beitrag in Zeiten der Klimaanpassung und stehen nicht im Widerspruch zum gleichzeitig notwendigen Solarausbau. Auch die Bremer Enquetekommission empfiehlt die Dach- und Fassadenbegrünung, möglichst in kombinierter Nutzung mit Fotovoltaik. Nur in Ausnahmefällen, also wenn eine kombinierte Nutzung technisch nicht möglich ist, sollte der Solarausbau Vorrang haben. Aus Gründen der Klimaanpassung, vor allem der positiven Wirkung von Pflanzen auf das Stadtklima, fördern auch andere Städte wie Wien und Hannover die Gebäudebegrünungen. Die österreichische Metropole will sich damit als Vorreiter bei der Fassadenbegrünung positionieren. Auch Hannover hat ein städ-tisches Programm zur Dachbegrünung. So stellt die Stadt zum Beispiel für die Dachbegrünung knapp 200 000 Euro jährlich bereit, wobei knapp 1/3 der förderfähigen Kosten und bis zu 3 500 Euro bei einer Fassadenbegrünung bereitgestellt werden. Auch beim Gründach werden bis zu 1/3 der förderfähigen Kosten und maximal 3 000 Euro bis zu einer Dachfläche von 250 m² bezuschusst. Bei über 250 m² Dachflächenbegrünung beträgt die Maximalförderung 10 000 Euro. Seit 2012 gibt es diese Förderprogramme, und es konnten bereits über 10 000 m² Dachflächen und diverse Fassaden begrünt werden. Diese Er-folge bieten Anlass, über die Erweiterung der stadtbremischen Förderpolitik weiter nachzudenken.</p>
<p>Neben der Gebäudebegrünung stellt aber vor allem die Bodenbegrünung einen Hauptteil des bremischen Grüns dar und muss erweitert werden. Schot-tergärten sind besonders problematisch im Sinne der Klimaanpassung und einer Förderung der Biodiversität in der Stadt. Das Land Baden-Württemberg hat sie deswegen verboten.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge daher beschließen:<br> Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,</p>
<p>1. das Begrünungsortsgesetz im dritten Quartal 2022 zu evaluieren und der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung sowie der städtischen Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie über die Ergebnisse und Anpassungsvorschläge zu berichten;<br> 2. in seine Evaluation und Anpassungsvorschläge insbesondere folgende Aspekte aufzunehmen:<br> a) die Entwicklung eines Konzepts, wie im Rahmen einer Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen bei privaten und öffentlichen Neubauten und gegebenenfalls auch bei Bestandsgebäuden (gemäß dem Beschluss „Bremen und Bremerhaven zu Solar Cities machen!“) die Dachbegrünung mit der genannten Installation kombiniert werden kann, um die Energiegewinnung der Solaranlagen zu maximieren und dabei gleichsam die Dachbegrünung zu erhöhen;<br> b) im Rahmen von Gesetzentwürfen für die Stadtbürgerschaft die Ausnahme für Wohngebäude der Gebäudeklasse 2 im Begrünungsortsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in § 1 Absatz 3 Nummer 3 zu streichen, wobei eine Benachteiligung von Reihenhäusern als Wohneigentümergemeinschaft gegenüber Reihenhäusern als Einzelhauslösungen zu vermeiden ist, oder in einer Novelle der Landesbauordnung in dieser Legislaturperiode sicherzustellen und die weiteren Ausnahmen, wie beispielsweise hallenartige Gebäude, zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen;<br> c) fensterlose Fassaden von Gebäuden in den Anwendungsbereich des Begrünungsortsgesetzes Bremens aufzunehmen und zu prüfen, inwieweit weitere Fassadentypen in den Anwendungsbereich des Begrünungsortsgesetzes aufgenommen werden können und dafür Vorschläge auf zunächst freiwilliger Basis zu entwickeln;<br> d) eine Anpassung der Fördermodalitäten des Programms Gründach an das Programm „Begrüntes Hannover“ zu prüfen und den erforderlichen Mittelbedarf festzustellen sowie Fassadenbegrünung in das benannte Förderprogramm aufnehmen; dabei ist ein Schwerpunkt auf den Beitrag zur Klimaanpassung (vor allem die wärme- und kälteisolierende Wirkung der Begrünung, den (Regen-) Wasserrückhalt und die Reduktion der Luftbelastung) und Biodiversität, insbesondere Insektenfreundlichkeit zu legen;<br> e) ein Verbot von bestehenden Schottergärten zu prüfen und den städtischen Deputationen für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung sowie für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie dafür Vorschläge zu unterbreiten, wobei auch eine Abschätzung dargestellt wird, wie viele Baugrundstücke von diesem Verbot betroffen wären;<br> 3. im Rahmen der Überarbeitung der Baustandards festzulegen, unter welchen Bedingungen bei Neubauvorhaben der öffentlichen Hand begrünte Fassaden zu bevorzugen sind; dafür wird eine Prüfmatrix mit Vorgaben eingeführt, wann in der Regel begrünt werden soll oder unter welchen Voraussetzungen sie regelhaft vorzusehen sind und ein Ziel zur begrünten Fassadenfläche für öffentliche Neubauten erarbeitet. Der städtischen Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie sowie der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung und dem städtischen Haushalts- und Finanzausschuss sind sechs Monate nach Be-schlussfassung Vorschläge vorzulegen.</p>
<p>Ralph Saxe, Dr. Solveig Eschen, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Ingo Tebje, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Falk Wagner, Arno Gottschalk und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Klima_Enquete</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-228549</guid>
                <pubDate>Mon, 09 May 2022 23:07:00 +0200</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Warnstreik in Bremen</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktion DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Thema: „Warnstreiks im Sozial- und Erziehungsdienst: Fachkräfte sichern und anerkennen“</em></strong></p>
<p>Aktuell laufen die Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Gewerkschaften rufen im Mai zu verschiedenen Streiks auf, um ihre Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen zu untermauern. Auch in Bremen und Bremerhaven finden Warnstreiks der Beschäftigten in Kindertagesstätten, dem Bremerhavener Amt für Soziale Dienste und der Behindertenhilfe statt. Die Tarifrunde ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil in diesen Bereichen dringend zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden müssen: So fehlen laut Gewerkschaften bis zum Jahr 2025 allein in den Kitas rund 300.000 Fachkräfte. In der Sozialarbeit und der Behindertenhilfe ist die Situation vergleichbar. Zudem hat die Corona-Pandemie aufgrund der damit einhergehenden Zusatzbelastungen den Fachkräftemangel noch weiter zugespitzt.</p>
<p>Ingo Tebje, Sofia Leonidakis, Olaf Zimmer, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Strunge</category><category>Tebje</category><category>Zimmer</category><category>Arbeit</category><category>Kinder und Jugend</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-227675</guid>
                <pubDate>Fri, 08 Apr 2022 09:40:00 +0200</pubDate>
                <title>Mehrweggebot für Veranstaltungen</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und DIE
LINKE</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Jährlich gelangen ungefähr acht Millionen Tonnen Plastik in die Ozeane. Auch der Plastikmüll in Deutschland nimmt weiter zu. Geschätzte 40 Prozent der mehr als 407 Millionen Tonnen Plastik, die jährlich weltweit produziert werden, sind Einwegartikel. In der Folge bedroht das Plastik die Lebensräume von Tier- und Pflanzenwelt. Fast jeder an der Nordseeküste angespülte Eissturmvogel hat heute Plastik im Magen. Auch Menschen nehmen Plastik über die Nahrungskette zu sich. Die Auswirkungen auf die Gesundheit sind bisher unbekannt. Darüber hinaus ist Einwegplastik klimaschädlich. Schließlich besteht Plastik zu Teilen aus Erdöl und Erdgas, das bei der Zersetzung und Müllverbrennung CO2 freisetzt. Und auch die durch Plastik bedrohten Ökosysteme in Ozeanen speichern Kohlenstoff.</p>
<p>Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie verbietet nicht nur ab dem 1. Juli 2021 bestimmte Produkte aus Kunststoff, die aufgrund ihrer Größe oft bei der Abfallsortierung übersehen werden. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass bestimmte Einwegprodukte wie Besteck, Strohhalme und bestimmte Becher aus Kunststoff nicht mehr verkauft werden. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten außerdem dazu, dafür zu sorgen, dass in den nächsten fünf Jahren deutlich weniger Lebensmittelverpackungen, insbesondere auch Take-away- und Fast-food-Verpackungen verbraucht werden. Die Mitgliedsstaaten sollen dafür passende Maßnahmen selbst vorschlagen. Es ist also zu erwarten, dass in den nächsten Jahren auf Bundesebene weitere Einschränkungen für Einwegprodukte folgen werden.</p>
<p>Die Stadt Bremen soll ein Mehrweggebot bei Veranstaltungen umsetzen. Auf Veranstaltungen sollen Mehrwegsysteme für Lebensmittel- und Getränkeausgaben eingesetzt werden, um Plastik einzusparen. In Deutschland entstehen jährlich ca. 155.000 Tonnen Müll durch Einweg-Essensbehälter. Städte und Gemeinden kostet die Reinigung und Entsorgung des Einwegmülls jährlich 720 Millionen Euro.</p>
<p>Schalen und Becher aus Pappe sind aufgrund ihrer Beschichtung, die in der Regel aus Polyethylen besteht, leider nur vermeintlich biologisch abbaubar und nur zu sehr geringen Teilen recycelbar. Auch neue Verpackungen aus Bioplastik, Holz oder mit biologischer Beschichtung sind keine guten Alternativen. Sie verursachen weiterhin einen hohen Ressourcenverbrauch, Umweltschäden bei der Herstellung und können nur in aufwendigen Verfahren wiederverwertet werden. Produkte, die stark verschmutzt sind oder nicht sauber getrennt wurden, wie es bei Veranstaltungen häufig der Fall ist, werden schlussendlich nicht recycelt. Da diese Becher ebenfalls einen sehr langsamen Abbauprozess haben, verschmutzen sie weiterhin Landschaft und öffentliche Räume und können in Kompostieranlagen oft nicht verwertet werden.</p>
<p>Der Umstieg und die konsequente Verwendung von Mehrweg-Alternativen ist daher die beste Lösung und findet auch in Bremen bereits bei vielen Veranstaltungen Anwendung. Es gilt nun, flächendeckend Mehrwegsysteme auch für Großveranstaltungen in Bremen zu etablieren und Wettbewerbsnachteile für ressourcenschonend agierende Veranstalter*innen und Gastronom*innen aufzulösen. Damit wäre ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Veranstaltungswirtschaft gemacht. Existierende Mehrwegsysteme, die bereits heute auf Bremer Märkten und Veranstaltungen etabliert sind, sollen durch das neue Mehrweggebot nicht belastet werden. Sie haben sich bewährt und sind damit Vorbild für andere.</p>
<p>Die Verwendung von Glasflaschen ist die aktuell gängigste Form von Mehrweg. Bei Bedarf kann aus Sicherheitsgründen schon heute ein Verbot von Glasflaschen als Veranstaltungsauflage durchgesetzt werden kann.</p>
<p>Ziel ist es, nach einer Übergangsphase das Mehrweggebot gesetzlich zu verankern. Damit ist die Stadt zugleich aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle betroffenen Akteure diesem Gebot auch nachkommen können. Für kleine Veranstaltungen (z.B. Straßenfeste) ist der logistische und finanzielle Aufwand für eine eigenständige Umsetzung des Mehrweggebots zu groß. Sie brauchen ein unkompliziertes öffentliches Leihangebot inklusive aller notwendigen Dienstleistungen (Beratung, Transport, Reinigung). Neben privaten Mehrwegsystemen soll daher auch die Einrichtung eines kommunalen Mehrwegsystems geprüft werden. Dabei sind Kooperationsmöglichkeiten zwischen einschlägigen öffentlichen Unternehmen und Unternehmen in öffentlicher Beteiligung (z.B. Bremer Weser-Stadion GmbH, M3B, Martinshof) auszuloten. Zusätzlich bedeutet ein kommunales Mehrweggebot auch eine konkrete Stärkung nachhaltiger regionaler Wirtschaftskreisläufe und damit die Sicherung und den Ausbau von lokalen Arbeitsplätzen, da Mehrwegsysteme die Lebensgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen, wie Getränkehandel und Cateringbetrieben, bedeuten. Außerdem können so Transportwege zur Bereitstellung von Mehrwegsystemen durch überregionale Anbieter vermieden werden.</p>
<p>Ein Mehrweggebot für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gibt es bereits in verschiedenen Städten und wurde dort erfolgreich umgesetzt. Sie können als Vorbild und gutes Beispiel für Veranstaltungen auf privatem Gelände dienen und die Routinen von Besucher*innen ändern. Ziel ist es, dass bei allen Veranstaltungen im öffentlichen Raum nur noch Mehrweg verwendet wird. Ausnahmen davon sollten auf das absolut Notwendige reduziert werden.</p>
<p>Zusätzlich zur schrittweisen Einführung eines Mehrweggebots in Bremen soll zudem auf Bundesebene darauf hingewirkt werden, bundeseinheitliche Regelungen für den verpflichtenden Einsatz von Mehrwegsystemen bei Veranstaltungen zu finden. Viele Veranstalter*innen sind überregional aktiv und das oben beschriebene Müllproblem endet nicht an den Stadt- und Landesgrenzen. Einheitliche Vorgaben erleichtern den Betroffenen die praktische Umsetzung vor Ort und stärken den ökologischen Effekt von Mehrwegsystemen.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:</p>
<p>1. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, zunächst die kurzfristige Umsetzung eines Mehrweggebots für Veranstaltungen als Auflagen bei marktrechtlichen Festsetzungen und straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse nach § 18 BremLStrG vorzunehmen. Diese sollen folgendermaßen ausgestaltet werden:</p>
<p>o Ab dem 1. März 2023 sollen zunächst Getränke ausschließlich in pfandpflichtigen, wiederverwendbaren Gefäßen, Packungen und Behältnissen (z. B. Mehrweg-Kunststoff, Porzellan, Keramik, Glas usw.) ausgegeben werden. Dies schließt ein Mehrweggebot für das Getränkeangebot ein, d.h. Getränke sollen ausschließlich aus Behältnissen ausgeschenkt werden, die den genannten Kriterien entsprechen.<br> o Ab dem 1. März 2024 sollen dann auch Speisen ausschließlich in solchen Gefäßen, Packungen und Behältnissen und mit wieder verwendbarem Besteck (Mehrwegbesteck) ausgegeben werden.<br> o Existierende Mehrwegsysteme, die ohne Pfand funktionieren, sind von der Pfandpflicht ausgenommen. Weitere Ausnahmen von den Regelungen des Mehrweggebots können nur in besonderen Einzelfällen zugelassen werden. Mögliche Ausnahmekriterien sind in einer Richtlinie festzulegen.</p>
<p>2. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die sachlichen Vorgaben unter Beschlusspunkt 1 auch in einer Novelle des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen (Abfallortsgesetz) aufzunehmen, sodass sämtliche Veranstaltungen und Märkte, die auf Grundstücken oder in Einrichtungen der Stadt durchgeführt und/oder von der Stadt veranstaltet oder finanziell gefördert werden, vom Mehrweggebot erfasst werden.</p>
<p>3. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die Einführung eines kommunalen Mehrwegsystems und damit eines öffentlichen Leihangebots zu prüfen. Dabei sind die einschlägigen öffentlichen Unternehmen einzubinden, ihre Erfahrungen und Bedürfnisse zu berücksichtigen und eventuelle Kooperationsmöglichkeiten zu eruieren.</p>
<p>4. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, mit privaten Unternehmen, die nicht auf städtischen Grundstücken, in städtischen Einrichtungen oder mit finanzieller Förderung der Stadt Veranstaltungen in Bremen durchführen, Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, freiwillige Vereinbarungen zur Einführung von Mehrwegsystemen zu treffen; auch hier sind finanzielle Anreizmöglichkeiten zu prüfen.</p>
<p>5. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, Gespräche mit dem Magistrat Bremerhaven zu suchen, um die Möglichkeit eines analogen Ortsgesetzes für die Kommune Bremerhaven zu erörtern.</p>
<p>6. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass eine einfache und verbraucherfreundliche Rückgabe von Mehrwegbechern und Mehrwegessensverpackungen durch deutschlandweite Pfandsysteme gefördert wird.</p>
<p>7. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, der Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie und der Deputation für Wirtschaft und Arbeit drei Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Ralph Saxe, Robert Bücking, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>
<p>Volker Stahmann, Arno Gottschalk, Carsten Sieling, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>
<p>Ingo Tebje, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Klima_Enquete</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category><category>Wirtschaft und Häfen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-227309</guid>
                <pubDate>Mon, 21 Mar 2022 10:33:00 +0100</pubDate>
                <title>Für einen Öffentlichen Dienst, der die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft abbildet</title>
                <link></link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesrepublik Deutschland und die Stadtgesellschaften Bremen und Bremerhaven sind plurale und vielfältige Gesellschaften. Zahlreiche Menschen aus aller Welt leben hier seit Jahren oder Generationen. Ihre Kinder sind hier geboren, aufgewachsen, haben die Schule besucht, ein Studium oder eine Lehre abgeschlossen. Seit Jahrzehnten ist Deutschland faktisch ein Einwanderungsland, dessen teilweise undurchlässige Institutionen allerdings nach wie vor häufig Menschen ohne Migrationsgeschichte begünstigen. Die Beschäftigten und Institutionen des Staates spiegeln die kulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft gegenwärtig nicht wider: Menschen ohne Mig-rationsgeschichte sind massiv überrepräsentiert.</p>
<p>In Bremen sind 36 Prozent der Menschen entweder selbst eingewandert oder haben mindestens einen Elternteil, der ohne deutsche Staatsangehörigkeit geboren wurde. Demgegenüber weisen nur 19,9 Prozent der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes einen Migrationshintergrund (vgl. Drucksache 20/1048) auf. Das Gefälle nimmt zu, wenn die einzelnen Bereiche des Öffentlichen Dienstes betrachtet werden: So weist beispielsweise die Kernverwaltung Bremerhavens einen Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund von 9,6 Prozent auf. Bei der öffentlichen Mehrheitsgesellschaft BLG beträgt der Anteil dagegen 32 Prozent. Dieses Gefälle verdeutlicht, dass an den Stellen, wo strategische Entscheidungen oder Verwaltungsweisungen erarbeitet werden, Beschäftigte mit Migrationshintergrund unterdurchschnittlich oft arbeiten. Auch wenn Bremen mit dem durchschnittlichen migrantischen Beschäftigtenanteil hinter Baden-Württemberg mit Hamburg auf dem 2. Platz liegt, sollte hier stetig eine Angleichung an den Anteil in der Gesamtbevölkerung angestrebt werden.</p>
<p>Die Erfassung der Beschäftigten mit Migrationshintergrund erfolgt auf freiwilliger Basis, so dass von einer gewissen Unschärfe der erhobenen Zahlen auszugehen ist. Kaum erfassbar ist der Anteil der Menschen mit Migrations-geschichte oder -erbe. Die letzte Befragung der Bremer Beschäftigten, in der 13 Prozent (Bremen) bzw. gut 15 Prozent (Bremerhaven) angaben, eine Migrationsgeschichte zu haben, fand 2013 statt.<br> Das Kriterium der Staatsangehörigkeit ist nur bedingt aussagekräftig, zeigt jedoch auch Tendenzen in der transkulturellen Öffnung der Verwaltung auf: So waren im Jahr 2008 Beschäftigte ohne deutschen Pass, deren Anteil an der Bremer Bevölkerung 14,5 Prozent ausmacht, nur zu 4 Prozent vertreten.</p>
<p>In der Kernverwaltung waren nur 1 Prozent der Beschäftigten Inhaber:innen einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit (vgl. Drs. 17/621).</p>
<p>Diese eklatante Unterrepräsentanz hat sich seit 2008 nicht grundsätzlich verändert. So arbeiten derzeit in vier von 21 Produktplänen in der Kernverwal-tung keine Beschäftigten mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, in 13 Produktplänen sind es zwischen 0,4 und 3,4 Prozent der Beschäftigten und in vier Produktplänen liegen die Anteile darüber. Durchschnittlich ergibt sich lediglich ein Anteil von 4,1 Prozent (vgl. Drucksache 20/1048).</p>
<p>Aus diesem Grund beschäftigt sich der Bremer Senat seit längerem mit der interkulturellen Öffnung der Verwaltung. 2008 wurde z.B. die Charta der Vielfalt unterzeichnet, um die Einbeziehung der Diversität in die Arbeitswelt zu befördern. 2009 wurde die Ausbildungskampagne „Du bist der Schlüssel“ ressortübergreifend konzipiert und wird seitdem fortlaufend weiterentwickelt. Ziel ist es, Nachwuchs für den Öffentlichen Dienst anzuwerben und dabei auch Menschen mit Migrationsgeschichte explizit anzusprechen. Zudem gibt es das interkulturelle Mentoring-Programm, das u.a. Bedienstete mit Migrationsbiografie vernetzt und über Aufstiegsmöglichkeiten berät. Das Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst (AFZ) bietet darüber hinaus Seminare und Workshops im Bereich der interkulturellen Öffnung an und bildet Multiplikator:innen aus. Im November 2020 wurde zudem das Diversity Management Konzept der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Es beinhaltet verschiedene Maßnahmen, u.a. wird eine vielfaltsbewusste Personalauswahl für den Öffentlichen Dienst angestrebt und dafür die Entwicklung eines Leitfadens zur Verwendung diversitätsbewusster Sprache/Bilder in der Personalgewinnung sowie ein neues Fortbildungsan-gebot „Vorurteilsbewusstes Handeln im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren“ geplant. Eine neu geschaffene Diversity-Kommission begann 2021 mit ihrer Arbeit (<a href="http://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/senat-beschliesst-diversity-management-konzept-347885?asl=bre-men02.c.732.de" target="_blank" class="link-extern" title="Link to Youtube" rel="noreferrer">www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/senat-beschliesst-diversity-management-konzept-347885?asl=bre-men02.c.732.de</a>).<br> Um die Ergebnisse dieser verschiedenen Prozesse zentral zu bündeln und fortzuentwickeln ist zu prüfen, ob mithilfe eines „Aktionsplans zur Steigerung der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte im Öffentlichen Dienst“ soge-nannte positive Maßnahmen zukünftig implementiert werden können.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Diversity-Expert:innen mit Migrationsgeschichte, dem Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ), der Hochschule für Öffentliche Verwaltung, Expert:innen aus dem Netzwerk gegen Diskriminierung sowie der künftigen Landesantidiskriminierungsstelle einzusetzen, um die Arbeit der Diversity-Kommission beratend zu unterstützen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen veröffentlicht, in allen Ressorts bei den zuständigen Personalabteilungen verbreitet sowie mit dem Ziel überprüft werden, ob ein „Aktionsplan zur Steigerung der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte im Öffentlichen Dienst“ ein geeignetes Mittel zur Zielerreichung sein kann.<br> 2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die ressortübergreifende Ausbildungskampagne „Du bist der Schlüssel“ weiter fortzusetzen und hierfür Kooperationen mit Schulen, Berufsschulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen, Erwachsenenschulen, der Jugendberufsagentur, der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder dem House of Resources anzustreben.<br> 3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die bereits beschlossene Optimierung der Bewerbungsprozesse weiter voranzutreiben.<br> 4. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, Diversity-Verantwortliche in allen Dienststellen gemäß des Diversity Management Konzepts zu benennen und zu prüfen, wie die Kenntnisse und Einschätzungen der/des Diversity-Verantwortlichen in Personalauswahlverfahren genutzt werden können.<br> 5. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, das Thema Diversity-Kompetenz verstärkt als Querschnittsthema in bestehenden Fortbildungsprogrammen, insbesondere in die für Führungskräfte, aufzunehmen.<br> 6. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, gesetzliche Vorgaben zu prüfen, ob eine quotierte Einstellungspolitik umsetzbar ist und das Potenzial hat, mehr Menschen mit Migrationsgeschichte den Einstieg in den Öffentlichen Dienst zu ermöglichen.<br> 7. Bis Ende 2022 über die Umsetzung der weiteren Schritte zur Gewin-nung von mehr Beschäftigten mit Migrationsgeschichte im Öffentlichen Dienst zu berichten.</p>
<p>Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Ingo Tebje, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Sahhanim Görgü-Philipp, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und die Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Tebje</category><category>Tuncel</category><category>Migration &amp; Integration</category><category>Öffentliche Daseinsvorsorge, Privatisierung &amp; Rekommunalisierung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-227191</guid>
                <pubDate>Fri, 18 Mar 2022 14:59:56 +0100</pubDate>
                <title>Einsetzung eines staatlichen Klimaausschusses</title>
                <link></link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> I. Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 1 der Landesverfassung einen ständigen Ausschuss zur Begleitung und parlamentarischen Kontrolle der Um-setzung der Empfehlungen der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ ein.</p>
<p>Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:<br> 1. Beratung der Umsetzung der von der Enquetekommission empfohlenen Maß-nahmen und deren Wirkung<br> 2. Beratung, inwiefern das Gesamtklimaziel und die Zwischenziele für die Re-duktion der Treibhausgasemissionen sowie die Sektorziele erreicht werden<br> 3. Beratung der Erreichung der weiteren Ziele anhand von Indikatoren<br> 4. Beratung von Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels, der Zwischenziele und der Sektorziele</p>
<p>II. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, dem Ausschuss<br> 1. quartalsweise über Fortschritte des Umsetzungsstandes der Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele,<br> 2. jährlich im ersten Quartal in Form eines Monitoring-Berichts zur Umsetzung der Strategien und Maßnahmen des Abschlussberichtes der Enquetekommis-sion für das zurückliegende Kalenderjahr (Berichtsjahr),<br> 3. im Falle der Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmengen über die zusätzlichen beschlossenen Maßnahmen zu berichten und<br> 4. zur Wahrnehmung seiner Aufgaben weitere Erläuterungen, Berichte und Da-ten zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>Der Ausschuss besteht aus 9 Mitgliedern und 9 stellvertretenden Mitgliedern.</p>
<p>Dr. Carsten Sieling, Arno Gottschalk, Ute Reimers-Bruns, Janina Strelow, Mustafa Güngör und die Fraktion der SPD<br> Philipp Bruck, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Ingo Tebje, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Tebje</category><category>Klima_Enquete</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-226472</guid>
                <pubDate>Mon, 21 Feb 2022 15:56:00 +0100</pubDate>
                <title>Eine zukunftsweisende Klimaschutzstrategie für Bremen</title>
                <link></link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Januar 2020 hat die Bremische Bürgerschaft eine Enquetekommission für eine Klimaschutzstrategie eingesetzt. Auftrag der Kommission war es - ein aus dem Pariser Klimaschutzabkommen abgeleitetes Klimaschutzziel 2030 für das Land Bremen festzulegen;<br> - ein oder mehrere Klimaschutzszenarien zur Erreichung dieses Ziels zu erarbeiten;<br> - daraus abgeleitete Klimaschutzziele für einzelne Sektoren festzulegen;<br> - konkrete Konzepte und Handlungsempfehlungen zur CO2-Reduktion in den maßgeblichen Bereichen zu erarbeiten;<br> - die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen abzuschätzen;<br> - bildungspolitische Instrumente zur klimaschutzpolitischen Sensibilisierung zu prüfen und neu zu entwickeln;<br> - arbeits- und wirtschaftspolitische Instrumente zu prüfen und zu entwickeln, mit denen die Anforderungen des Strukturwandelns an Beschäftigung, Weiterbildung und Qualifizierung erfüllt werden können.</p>
<p>Mit dem Abschlussbericht hat die Kommission ihre Ergebnisse vorgelegt. Die Kommission hält es für möglich, dass das Land Bremen seine Treibhausgasemissionen b is zum Jahr 2038 um 95 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduziert und damit Klimaneutralität erreicht. Bis zum Jahr 2030 soll eine Reduktion um 60 Prozent bis zum Jahr 2033 um 85 Prozent erfolgen. Um dies zu erreichen, müssen konkrete Reduktionsziele für die einzelnen Sektoren Energie/Abfall, Industrie, Gebäude/Wohnen und Verkehr/Mobilität erfüllt werden. Die<br> Kommission führt die dafür zentralen Schritte und Maßnahmen auf, stellt jeweils Ziele für Teilbereiche auf, und gibt ausführliche Empfehlungen z u entsprechenden Maßnahmen. Auch in den Bereichen, die von der Quellenbilanz nicht abgebildet werden, sind Sektorziele<br> einzuhalten, beispielsweise in den Bereichen Ausbau der Erneuerbaren sowie Konsum und Ernährung.</p>
<p>Damit ist Bremen das erste Bundesland, das über eine wissenschaftlich fundierte und bilanziell bewertete sowie politisch verständigte Klimaschutzstrategie verfügt, wie das Land die Pariser Klimaschutzziele erfüllen kann und sich zum übergreifenden Ziel konform verhält, den Anstieg der Erderwärm ung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen. Die Umsetzung einer solchen Klimaschutzstrategie erfordert ambitionierte politische Maßnahmen, die bald beginnen müssen. Dazu gehören neben vielen kleinteiligen Maßnahmen grundlegende Teilstrategien wie:<br> - den eingeschlagenen Weg zur Dekarbonisierung der Energieerzeugung fortzusetzen, den begonnen Kohleausstieg abzuschließen und konkrete Schritte zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Solarenergie und der Offshore-Windenergie, zu verstärken;<br> - die entwickelten und schon begonnenen Transformationsvorhaben für die Industrie, insbesondere bei der Stahlproduktion fortzusetzen und erforderliche Entscheidungen zur Infrastruktur und Finanzierung vorzubereiten;<br> - zügig ein Landeswärmegesetz zu beschließen und im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung den weiteren Aus- und Aufbau von Nah- und Fernwärmenetzen voranzutreiben, wofür Rekommunalisierungen bzw. Beteiligungen und der Ausbau kommunaler Unternehmen zu prüfen sind;<br> - den Umweltverbund zu stärken, entschiedene Maßnahmen zum Ausbau und zur Attraktivierung des ÖPNV einzuleiten, die E-Mobilität durch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur voranzubringen und den bestehenden Straßenraum stärker für Fußverkehr, Radverkehr und öffentlichem Raum zu nutzen, um den Anteil des Autoverkehrs an der Mobilität zu senken;<br> - die Ernährungswende voranzutreiben, d. h. den Fleischkonsum zu senken und pflanzliche Ernährung zu fördern, insbesondere in der Gemeinschaftsverpflegung und bei öffentlichen Veranstaltungen;<br> - öffentliche und private Gebäude energetisch zu sanieren, sowohl durch Vorgaben wie durch Programme zur Förderung der energetischen Sanierung.</p>
<p>Das Fenster zur Einhaltung des deutlich unter 2 Grad Ziels schließt sich täglich ein Stück. Mit einer ambitionierten Klimaschutzstrategie stellt sich das Land Bremen zugleich auf die zu erwartenden politischen und materiellen Rahmenbedingungen ein, die auf uns zukommen. Die Umsetzung der vorgelegten Klimaschutzstrategie ist zuallererst Aufgab e der Politik. Sie kann aber nicht allein vom Land gewährleistet werden. Bund und EU müssen ihren finanziellen und regulatorischen Beitrag ebenso leisten wie private Unternehmen und ebenso wir alle in unserem Verhalten, unseren Konsum und Lebensweisen.</p>
<p>Die Kommission schätzt die Finanzbedarfe der öffentlichen Hand zur Umsetzung der Klimaschutzstrategie für das Land auf Investitionen von ca. 6 bis 7 Milliarden Euro und ca. 200 bis 400 Mi llionen Euro an jährlichen Betriebskosten. Diese Summen lassen sich nicht aus dem regulären Haushalt aufbringen. Die Kommission hat daher ein zusätzliches Gutachten veranlasst, in dem Möglichkeiten diskutiert werden, wie das Land Bremen die geforderten Klimaschut zausgaben darstellen kann.</p>
<p>Viele Annahmen werden sich in den nächsten Jahren verändern. Auf der einen Seite wird es technologische Durchbrüche geben; auf der anderen Seite kann ein wachsendes Verständnis von sich gegenseitig verstärkenden Erwärmungsprozes sen das Maß der erforderlichen<br> Anstrengungen erhöhen. Beides wird nichts daran ändern, dass die notwendigen Weichenstellungen so schnell wie möglich erfolgen müssen, um die Klimaziele einzuhalten, das Land Bremen wettbewerbsfähig zu halten um Arbeitsplätz e mit guten Lohn und Arbeitsbedingungen zu erhalten und auszubauen, und einen sozial gerechten, fairen Übergang für alle zu ermöglichen.</p>
<p>Die von der Enquetekommission vorgelegte Klimaschutzstrategie für das Land Bremen ist eine Chance, die ergriffen werd en muss. Nichthandeln ist keine Option.</p>
<p>Die Bürgerschaft ( möge beschließen:<br> 1. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt die Analysen, Vorschläge und Empfehlungen der Enquetekommission zur Kenntnis und bedankt sich bei allen Beteiligten für die Erarbeitung des Berichts.<br> 2. Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt die Ermittlung eines realistischen und politisch verständigten CO2-Reduktionsziels gegenüber 1990 von 60 Prozent bis 2030, 85 Prozent bis 2033 sowie von 95 Prozent zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2038.<br> 3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> a. sich die im Abschlussbericht der Enquetekommission beschriebene Klimaschutzstrategie zu eigen zu machen und sich konsequent für ihre Umsetzung einzusetzen. Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest, dass dabei die im Abschlussbericht der Kommission vorgelegte Klimaschutzstrategie in politisches Handeln übersetzt und im Licht von veränderten Erkenntnissen und Umsetzungsproblemen kontinuierlich fortgeschrieben werden muss.<br> b. ihr einen Entwurf für eine Novelle des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes (BremKEG) vorzulegen, der die von der Kommission aufgestellten Ziele, Zwischenziele und Sektorenziele beinhaltet;<br> c. ihr bis zum Herbst 2022 einen Klimaschutz-Aktionsplan vorzulegen, der sowohl die kurzfristigen Maßnahmen enthält, die in dieser Legislaturperiode noch umgesetzt werden können, und für die mittel- und langfristigen Maßnahmen Prozesse benennt, die jetzt vorbereitet werden müssen;<br> d. die dafür erforderlichen Finanz- und Personalbedarfe darzulegen;<br> e. darzulegen, an welchen Punkten von der Kommission vorgeschlagene Maßnahmen durch alternative Maßnahmen mit gleicher Wirksamkeit ersetzt werden sollen;<br> f. auf Basis des zusätzlichen Finanzierungsgutachtens der Enquetekommission geeignete Lösungsansätze für die investiven, konsumtiven und personellen Finanzbedarfe zu erarbeiten und den Gremien vorzulegen;<br> g. ein Controlling anhand der im Enquete-Bericht benannten Emissions-Minderungsziele und Indikatorenziele einzurichten sowie fehlende Indikatorenziele zu ergänzen. Dies gilt insbesondere für den Verkehrssektor anhand der Daten des neuen Verkehrsnachfragemodells. Die CO2-Emissionsminderungen im Bereich „Landes- bzw. städtische Liegenschaften und Einrichtungen“ sollen einzeln aufgeführt werden;<br> h. dem einzusetzenden Sachverständigenrat entsprechend der Empfehlung der Enquetekommission jährlich einen Monitoringbericht zum Stand der Umsetzung vorzulegen;<br> i. bis spätestens Ende des dritten Quartals jeden Jahres die vorläufigen Daten der Treibhausgasemissionen und entsprechende Frühindikatoren des Landes Bremen sowie der Sektoren für das zurückliegende Kalenderjahr (Berichtsjahr) vorzulegen;<br> j. die Informationen zusätzlich auf einer öffentlichen Webseite transparent und benutzungsfreundlich zur Verfügung zu stellen.<br> 4. Die Bürgerschaft (Landtag) spricht die Erwartung aus, dass die Analysen, Vorschläge und Empfehlungen der Enquetekommission sowie die ermittelten Klimaziele auch in den kommenden Legislaturperioden die Grundlage klimapolitischen Handelns bilden.<br> 5. Die Bürgerschaft (Landtag) spricht die Erwartung aus, dass Bundesregierung und EU ihrerseits die erforderlichen Maßnahmen von Investitionen, konsumtiven Ausgaben, Förderungen und steuernden Rahmensetzungen ergreifen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Land und Kommunen den notwendigen Handlungsspielraum für effektiven Klimaschutz erhalten. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen.<br> 6. Die Bürgerschaft (Landtag) ruft alle Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteur:innen, wissenschaftlichen Einrichtungen, betrieblichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessensvertretungen, alle Studierenden, Schüler:innen, Beschäftigte, alle Bürger:innen auf, sich aktiv in die Umsetzung, Ausgestaltung und Durchsetzung der Klimaschutzstrategie für das Land Bremen einzubringen.</p>
<p>Dr. Carsten Sieling, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Philipp Bruck, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Ingo Tebje, Nelson Janßen Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Klima_Enquete</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-226163</guid>
                <pubDate>Wed, 16 Feb 2022 08:01:00 +0100</pubDate>
                <title>Elektroschrott vermindern, Handwerk stärken und Ressourcen schonen:  Reparaturoffensive für Bremen</title>
                <link></link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Verweigert ein Elektrogerät den Dienst, ist meist ein Neukauf die erste Option. Eine Reparatur wird von den Verbraucher:innen häufig nicht in Erwägung gezogen, da die Ersatzteile, das persönliche Know-how oder auch der Zugang zu den Reparaturdienstleister:innen fehlen. Vielen erscheinen auch die hohen Kosten für Reparaturen im Vergleich zum Neuanschaffungspreis unattraktiv. Dies zeigt sich auch in der Statistik: Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 10,3 Kilogramm Elektro- und Elektronikgeräte pro Kopf entsorgt. Das ergibt insgesamt 853.000 Tonnen gesammelten Elektroschrott, die teilweise auch illegal im globalen Süden entsorgt werden. Allerdings werden viele Geräte nicht fachgemäß entsorgt und dadurch nicht erfasst. Zudem lagern tausende Tonnen Elektroschrott in den Kellern und Schränken deutscher Haushalte. Rechnet man diese Mengen jenseits der vorgesehenen Sammelsysteme zusammen, beläuft sich die Menge an Elektroschrott im Jahr 2021 laut Bundesumweltministerium sogar auf 20 Kilogramm pro Kopf.</p>
<p>Wir müssen raus aus der Wegwerfgesellschaft, rein ins zirkuläre Wirtschaften. Die Bremische Bürgerschaft hat daher bereits die Erarbeitung eines Leitbilds „Zero Waste“ beschlossen (DS 20/120), um die strategischen Ansätze des zirkulären Wirtschaftens im Gegensatz zum linearen Wirtschaften zu stärken. Neben der Nutzenintensivierung gehört dazu auch die Nutzungsdauerverlängerung von Produkten. Dabei sind Reparaturen von besonderer Bedeutung. In Bremen wird das Thema nachhaltige Nutzung und Reparatur bisher z.B. durch das vom Senat geförderte Projekt „KlimaWerkStadt“ bekannt gemacht. Darüber hinaus sollten mit Blick auf nationale und internationale Vorbilder für Bremen auch zusätzliche Angebote geprüft werden.</p>
<p>In Wien existiert zum Beispiel seit 1998 ein Reparatur- und Servicezentrum, welches Reparaturen vor Ort und bei den Verbraucher:innen zuhause anbietet. Außerdem können Geräte gemietet, verkauft oder Ersatzteile für die Selbstreparatur gekauft werden. Ergänzt wurde dieses Angebot ein Jahr später mit der Gründung des „Reparaturnetzwerks Wien“, in dem alle existierenden Reparaturbetriebe, die nicht in erster Linie am Verkauf von Neuware interessiert sind, beworben werden. Interessierte Kund:innen haben dadurch eine Möglichkeit, unkompliziert einen qualifizierten Reparaturbetrieb zu finden, der ihren Reparaturwunsch erfüllen kann. Auch in Oldenburg ist zurzeit ein Ressourcenzentrum, welches zusätzlich auch Kurse anbietet und mit dem Einzelhandel und dem Handwerk vor Ort arbeitet, in Planung.</p>
<p>Um die Instandsetzung von noch funktionstauglichen Gegenständen auch finanziell attraktiver zu gestalten, existiert seit Juni 2021 in Thüringen ein „Reparaturbonus“, der durch die Verbraucherzentrale bearbeitet wird. Dafür müssen die Verbraucher:innen in Vorleistung gehen und bekommen durch Einreichung der Rechnung oder des Zahlungsnachweises die Hälfte ihrer Reparaturkosten bis zu 100 Euro pro Person und Kalenderjahr erstattet. In Wien hingegen gibt es seit September 2020 „Reparaturbons“, die mit bis zu 50 Prozent direkt von der Bruttorechnungssumme abgezogen werden und ebenfalls eine maximale Förderung von 100 Euro betragen. Hier müssen keine Anträge gestellt werden. Bei beiden Arten der Reparaturboni war der Andrang sehr stark.</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit, um Reparaturdienstleistungen finanziell attraktiver zu machen, ist eine steuerliche Begünstigung: In Deutschland sollten sie mit dem verminderten Umsatzsteuersatz besteuert werden, wie es in Schweden, Dänemark, Luxemburg, den Niederlanden, Irland, Polen, Portugal und Slowenien bereits der Fall ist.</p>
<p>Ein Mehr an Reparaturen ist auch ökonomisch in vielfacher Hinsicht bedeutsam: Reparaturen fördern heißt, zunächst das Handwerk und lokale Wirtschaftskreisläufe stärken. Zudem kommt der Reparatur in Zeiten von Chip- und Rohstoffmangel in der Elektroindustrie auch eine neue volkswirtschaftliche Rolle zu: Lieferschwierigkeiten bei Neuware lenken die Aufmerksamkeit von Verbraucher:innen verstärkt auf Reparaturmöglichkeiten. Selbst Apple leitet mit seinem jüngst angekündigten „Self-Repair-Service“ eine Kehrtwende beim Thema Reparaturen ein und will ab dem kommenden Jahr Ersatzteile und Werkzeuge direkt an Kunden verkaufen. Die Reparaturfähigkeit von technischen Geräten wird also zu einem echten Faktor im Wettbewerb.</p>
<p>Auch die überarbeitete Ökodesign-Richtlinie der EU (2009/125/EG) und das damit eingeführte Recht auf Reparatur wirken in diese Richtung. Seine Geltung sollte noch erweitert werden: Das Recht auf Reparatur sollte universell und herstellerunabhängig umgesetzt werden. Ferner sollte die Richtlinie weitere Produktionsgruppen (z.B. Notebooks, Mobiltelefone und Staubsauger) umfassen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,</p><ol> 	<li>unter Berücksichtigung der bereits laufenden Prozesse zur Erarbeitung eines „Zero Waste“-Leitbilds die Erstellung eines Konzepts für eine „Reparaturoffensive“ zu prüfen, bestehend aus<br> 	a) der Prüfung von Ressourcenzentren in gut erreichbaren Lagen Bremens und Bremerhavens mit langen Öffnungszeiten in Zusammenarbeit mit Repair-Cafes, Bauteil- und Recyclingbörse, der Handwerks- und ggf. der Handelskammer, Handwerker:innen, Einzelhandel und Umweltbildungsträgern nach Vorbild Wiens oder Oldenburgs mit Reparaturangeboten in den Zentren sowie bei Kund:innen zu Hause, Workshops und Bildungsveranstaltungen, Ersatzteillager für Selbstreparatur, Miete und An- und Verkauf;<br> 	b) der Prüfung der Einrichtung eines „Reparaturnetzwerks“ für mehr Sichtbarkeit von bestehenden Reparaturdienstleistungen in Bremen;<br> 	c) der Prüfung des Reparaturbonus nach thüringischem Vorbild oder eines Reparaturbons nach Wiener Vorbild unter Berücksichtigung der bislang gesammelten Erfahrungen und Ergebnisse dieser Ansätze (z.B. Sorten der reparierten Gegenstände, Zahl der geförderten Reparaturen, Entwicklung der Gesamtzahl von Reparaturen, geschätzte CO<sub>2</sub>-Einsparung und Menge vermiedenen Elektroschrotts);</li> 	<li>sich auf Bundesebene für eine Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent für „kleine Reparaturen“ (gemäß „Öko-Design-Richtlinie“, 2009/125/EG) sowie für ein universelles und herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur einzusetzen;</li> 	<li>zu prüfen, ob in der öffentlichen Beschaffung unausgeschöpfte Potenziale für die vermehrte Durchführung von Reparaturen bestehen;</li> 	<li>den Deputationen Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie und Wirtschaft, Arbeit und Europa nach einem halben Jahr zu berichten.</li> </ol><p>Ingo Tebje, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Ralph Saxe, Robert Bücking, Dorothea Fensak, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Arno Gottschalk, Volker Stahmann, Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und die SPD-Fraktion</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category><category>Wirtschaft und Häfen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-226162</guid>
                <pubDate>Wed, 16 Feb 2022 07:58:00 +0100</pubDate>
                <title>Energiewende für alle – Balkonsolaranlagen fördern</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bremen hat sich zum Klimaschutzabkommen von Paris und dessen Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C zu begrenzen, bekannt. Für das Bremer Klimaziel bis 2030 bedeutet das eine Reduktion der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 80 Prozent.</p>
<p>Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn das gesamte System der Energieversorgung und der Energienutzung völlig neu strukturiert wird. Effektiver Klimaschutz wird nur durch einen schnellstmöglichen Ausstieg aus der Kohleverstromung und einen Umstieg auf Erneuerbare Energien erreicht. Potenziale gibt es in Bremen insbesondere bei der Nutzung von Sonnenenergie zur Stromerzeugung. 2062,6 Sonnenstunden sind im Jahr des Hitzerekords 2018 in Bremen gemessen worden. Durch den Klimawandel werden auch in Zukunft die Sonnenstunden in Bremen eher zunehmen als abnehmen.</p>
<p>In Bremen und Bremerhaven sind derzeit (Juni 2021) zusammen rund 57 MW Photovoltaikleistung installiert. Die Möglichkeiten sind jedoch um ein Vielfaches größer: Laut Solardachkataster ist allein auf den Dachflächen in Bremen und Bremerhaven eine theoretische Spitzenleistung von 1.550 MW und eine jährliche Stromerzeugung von 1.410 GWh möglich. Das entspricht gut 40 Prozent des derzeitigen Stromverbrauchs im Land Bremen (ohne Stahlindustrie) – auch wenn das tatsächlich realisierbare Potenzial geringer ist, weil Dachanlagen in vielen Fällen Statik oder Wirtschaftlichkeit entgegenstehen.</p>
<p>Mit dem Landesprogramm Solar Cities Bremen und Bremerhaven sollen zukünftig der Ausbau der Solarenergienutzung im Land Bremen stark und sozial verträglich beschleunigt und alle geeigneten öffentlichen Dächer mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden.</p>
<p>Allerdings eignen sich nicht nur Dächer zur Anbringung einer Photovoltaikanlage. Sogenannte Balkonsolaranlagen, auch Balkonkraftwerke oder Guerillasolar genannt, bieten auch Menschen ohne Eigenheim die Möglichkeit, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und die Erzeugung von Solarenergie durch Photovoltaik damit auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Seit der Änderung der DIN VDE 0100-551 im Herbst 2018 sind diese Solaranlagen im Kleinformat auch in Deutschland erlaubt und können in jedem Stromkreis normgerecht angeschlossen werden.</p>
<p>Balkonsolaranlagen, der Fachbegriff lautet steckerfertige Erzeugungsanlagen, können durch das „Plug-and-Play-System“ einfach und ohne großen Aufwand mit dem Haushaltsnetz verbunden werden. Großflächige Dächer werden nicht benötigt, für die Installation sind meist keine baulichen Veränderungen nötig, die Anbringung erfolgt zum Beispiel am Balkongeländer. Bei einem Umzug können sie abmontiert und woanders wieder angebracht werden. In der Anschaffung sind sie relativ günstig, zwischen 300 und 1.200 Euro, und sie rechnen sich schon nach kurzer Zeit.</p>
<p>Der erzeugte Strom kann für den Grundverbrauch eines Haushaltes, z.&nbsp;B. für Kühlschrank, Router und PC genutzt werden. Verfügt die Anlage über einen Stromspeicher, können sogar Reserven aufgebaut werden. Durch eine Installation einer Balkonsolaranlage wird in einigen Fällen ein Zählerwechsel auf eine moderne Messeinrichtung (mit Erfassung beider Energierichtungen) bzw. ein intelligentes Messsystem notwendig. Die Westnetz GmbH Trier bietet den Austausch im Rahmen der Anmeldung an.</p>
<p>Um die Bremer Klimaschutzziele zu erreichen und die Erderwärmung zu begrenzen, ist es wichtig, möglichst alle Menschen einzubeziehen und vom Klimaschutz zu überzeugen. Dazu ist es wichtig, deutlich zu machen, dass viele Maßnahmen des Klimaschutzes schon heute die Lebensqualität verbessern.</p>
<p>Durch Balkonsolaranlagen können sich viele Haushalte positiv an der Energiewende beteiligen. Dafür braucht es Förderprogramme, die es auch Menschen ohne oder mit geringem Einkommen ermöglichen, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:</p><ol> 	<li>sich beim Netzbetreiber Wesernetz dafür einzusetzen, dass ein weiter vereinfachtes Meldeverfahren (Formularblatt) und ein kostenloser Zählerwechsel (entsprechend Westnetz Trier) für den Betrieb von Solaranlagen zur Verfügung gestellt werden und dabei zu prüfen, ob und wie auf die Verpflichtung zur Installation von Energiesteckdosen oder einen Zählertausch verzichtet werden kann;</li> 	<li>sich bei den Bremer Energieversorgern dafür einzusetzen, dass sie attraktive „Pauschalpakete“ (Module, Elektroarbeiten, ggf. Zählertausch) für ihre Kund:innen anbieten, die mit der Energieeinsparungsberatung gekoppelt sind;</li> 	<li>in Kombination mit Energiesparberatungen ein Pilotprogramm zur Bezuschussung der Anschaffung von Balkonsolaranlagen für Mieter:innen, insbesondere für Sozialleistungs- und Wohngeldempfänger:innen, sowie für Transferleistungsbezieher:innen, die in Wohneigentum leben, aufzulegen, damit diese sich die Anschaffung leisten und von den Stromeinsparungen profitieren können;</li> 	<li>bei den kommunalen Wohnungsgesellschaften in Bremerhaven und Bremen dafür zu sorgen, dass bei Neubauten und Sanierungen an den geeigneten Stellen („Sonnenstunden“) Energiesteckdosen installiert werden, sofern nicht ohnehin Photovoltaikanlagen an Fassaden oder Balkonen installiert werden;</li> 	<li>sich bei den Elektroinnungen Bremerhaven-Wesermünde und Bremen sich dafür einzusetzen, dass auch sie mit ihren Betrieben ein „Installationspauschalpaket“ entwickeln, das insbesondere bei den Energie-Checks beworben wird;</li> 	<li>den parlamentarischen Gremien binnen eines Jahres zu berichten.</li> </ol><p>Ingo Tebje, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Philipp Bruck, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und die Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-225811</guid>
                <pubDate>Tue, 04 Jan 2022 13:38:00 +0100</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes – Ausweitung des Landesmindestlohns auf europaweite Vergabeverfahren</title>
                <link></link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz soll dem Einsatz von Niedriglohnkräften bei öffentlichen Aufträgen entgegengewirkt werden (§ 1 Zweck). Das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort verhindert unfairen Wettbewerb über Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen und schützt die Beschäftigten. Dies gilt zum einen für die im Rahmen des Auftrags beschäftigten Arbeitnehmer:innen, denen die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung tatsächlich gesichert werden, die am Ausführungsort der betreffenden Leistung tariflich oder gesetzlich gelten. Es gilt zum anderen für alle Arbeitnehmer:innen im Bundesland Bremen: Diese werden geschützt vor einer Benachteiligung durch Lohndumping, zum Beispiel dadurch dass ihr Unternehmen entsprechende öffentliche Aufträge nicht erhalten würde, und vor dem Druck auf Entlohnungsbedingungen, der von Auftragnehmern ausgeht, die mit Niedriglohnkräften arbeiten.</p>
<p>Dieser Zweckbestimmung des Gesetzes stehen allerdings bislang bestimmte Einschränkungen seiner Geltung gegenüber. So gewährleistet das Gesetz Tariftreue nur bei nationalen Bauaufträgen. Auch die Sicherungsbestimmung, die Einhaltung des Landesmindestlohns, ist bislang beschränkt auf öffentliche Aufträge, die keine europäische Binnenmarktrelevanz haben. In der Regel sind das vor allem Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Diese machen etwa ein Zehntel aller öffentlichen Aufträge und etwa ein Viertel des öffentlichen Verga-bevolumens aus und sind für Unternehmen und Beschäftigte insoweit von besonderer Bedeutung.</p>
<p>Inzwischen haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU dahingehend verändert, dass diese Einschränkungen des Geltungsbereichs nicht mehr erforderlich sind. In einem ersten Schritt soll daher die Geltung des Landesmindestlohns auf alle öffentlichen Bau- und Dienstleistungs-Vergaben ausgeweitet werden, einschließlich derer mit Binnenmarktrelevanz.</p>
<p>Die Ergänzung der Zweckbestimmung des Gesetzes und die Beschränkung auf Leistungen, die nicht im Ausland erbracht werden, dienen der Rechtssicherheit der Gesetzesänderung.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes<br> Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) be-schlossene Gesetz:<br> Artikel 1<br> Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes<br> Das Tariftreue- und Vergabegesetz vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2020 (Brem.GBl. S. 960) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:</p>
<p>1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:<br> „Es dient ebenfalls dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor nicht existenzsichernder Entlohnung oder vor Benachteiligung durch den Einsatz von Niedriglohnkräften.“<br> 2. § 9 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br> „(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit die Leistungen oder Herstellungsarbeiten von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Verleihern von Arbeitskräften im Ausland erbracht werden.“</p>
<p>Artikel 2<br> Inkrafttreten<br> Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.</p>
<p>Begründung<br> <em>Zu Artikel 1 (Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes)</em><br> Zu Nummer 1 (§ 1 – Zweck)<br> Die Ergänzung der Zweckbestimmung dient der Absicherung gegen den formellen Einwand, der Schutz der Beschäftigten selbst sei gar nicht in der Zweckbestimmung des Gesetzes enthalten. Mit der Ergänzung können einzelne Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes rechtssicher auch mit Bezug auf die Situation der Beschäftigten bei der Ausführung öffentlicher Aufträge begründet werden.<br> <em>Zu Nummer 2 (§ 9 – Mindestlohn)</em><br> Ersetzt wird der bisherige Wortlaut von Absatz 2: „(2) Der Auftraggeber fordert die Erklärung nach Absatz 1 nicht, wenn der Auftrag für den Binnenmarkt der Europäischen Union von Bedeutung ist. Satz 1 gilt nicht für die Vergabe von Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs auf Straße und Schiene.“<br> Diese Einschränkung ist aufgrund der veränderten Bestimmungen in der Ent-senderichtlinie, die inzwischen in nationales Recht umgesetzt worden ist, nicht mehr erforderlich.<br> Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. September 2014, Bundesdru-ckerei, C-549/13, EU:C:2014:2235 wird als maßgeblicher Begründungszusammenhang auf den Schutz der Arbeitnehmer:innen vor einer Entlohnung abgehoben, die nicht den üblichen Verhältnissen am Arbeitsort entspricht. Regelungen, die sich auf die Entlohnung von Arbeitnehmer:innen im Ausland erstrecken, wäre demnach vorzuhalten, dass sie andere Unternehmen und andere Arbeitnehmer:innen dort ungleich behandeln, sodass solche Regelungen möglicherweise keinen Bestand vor Gericht hätten. Konkret lautet die maßgebliche Passage der Urteilsbegründung (Rn. 34):</p>
<p>„Indem diese Regelung in einer solchen Situation ein festes Mindestentgelt vorgibt, das dem entspricht, das erforderlich ist, um eine angemessene Entloh-nung der Arbeitnehmer des Mitgliedstaats des öffentlichen Auftraggebers im Hinblick auf die in diesem Mitgliedstaat bestehenden Lebenshaltungskosten zu gewährleisten, aber keinen Bezug zu den in dem Mitgliedstaat bestehenden Lebenshaltungskosten hat, in dem die Leistungen im Zusammenhang mit dem betreffenden öffentlichen Auftrag ausgeführt werden, und damit den in dem letztgenannten Mitgliedstaat ansässigen Nachunternehmern die Möglichkeit vorenthalten würde, aus den zwischen den jeweiligen Lohnniveaus bestehen-den Unterschieden einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen, geht sie nämlich über das hinaus, was erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass das Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht wird.“</p>
<p>Die Geltung des Landesmindestlohns wird daher auf Leistungen beschränkt, die tatsächlich im Inland erbracht werden. Das entspricht auch der Logik der von der Kommission vorgeschlagenen „Richtlinie über angemessene Mindest-löhne in der EU“ (MiLoRL), die bei der Festlegung angemessener Mindestlöhne auf das Lohnniveau des jeweiligen Mitgliedstaates abstellt.</p>
<p>Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)<br> Diese Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.</p>
<p>Ingo Tebje, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Jasmina Heritani, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Arbeit</category><category>Armut &amp; Reichtum</category>
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