Clusterpolitik und Innovationsförderung im Land Bremen

TebjeWirtschaft und Häfen

Bereits 2013 hat der Bremer Senat die „Clusterstrategie 2020 für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung“ verabschiedet, um die Wirtschaft und Innovationen in Bremen zu stärken. Mithin lag der Fokus der Innovationsförderung im Land Bremen auf den drei Innovationsclustern Luft- und Raumfahrt, maritime Wirtschaft und Logistik sowie Windenergie, die jeweils eng mit der Industrie und dem Wissenschaftsbereich in Bremen und Bremerhaven verknüpft sind. Auch die Bereiche Automotive, regenerative Energiewirtschaft sowie Nahrungs- und Genussmittel sind Schlüsselbranchen im Land Bremen. Die Vorteile von Clustern zeigen sich grundsätzlich in gemeinsam genutzten und spezialisierten Infrastrukturen, kurzen Wegen für den Erfahrungs- und Wissensaustausch, einer höheren Anziehungskraft auf Fachkräfte, sowie Lern- und Kooperationsmöglichkeiten in Netzwerken und in konkreten Projekten.

Für eine positive Zukunft und Entwicklung unserer beiden Städte Bremen und Bremerhaven, ist es zunächst bedeutend, die etablierten Kompetenzfel-der weiterzuentwickeln sowie die Initiierung weiterer Innovationscluster zu prüfen. Damit verbunden ist die große Chance, perspektivisch Unternehmen, innovative Existenzgründungen und Beschäftigungspotenziale an die Standorte Bremen und Bremerhaven zu binden. Bremerhaven hat sich u.a. mit dem nachhaltigen Gewerbegebiet auf der Luneplate, wo sich Unternehmen mit einem gemeinsamen Interesse an nachhaltigen Projekten treffen, der Wasserstoff-Forschung und der Greenports-Strategie in den bremischen Häfen erfolgreich auf den Weg zu einer Green Economy gemacht, an die beispielhaft angeknüpft werden kann. Neben dem Augenmerk auf aktuelle und zukünftige Stärken des Landes Bremen ist auch eine Bilanzierung der bisherigen innovationspolitischen Anstrengungen geboten, um aus den gemachten Erfahrungen Schlüsse für künftige Weichenstellungen abzuleiten.
Die Bremer rot-grün-rote Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Strategie zur Förderung von Innovationsclustern zu überarbeiten. Das Cluster Windenergie soll dazu künftig als „Windenergie, regenerative Energiewirtschaft, Speichertechnologie und Klimatechnik“ definiert werden. Zudem sollen die Nahrungsmittelwirtschaft (Urbane Produktion und Vermarktung von Lebens- und Genussmitteln) und die Gesundheitswirtschaft (u.a. in Verbindung mit dem Gesundheitscampus) als neue Innovationscluster in die Strategie aufgenommen werden. Zudem soll die Clusterstrategie hinsichtlich der Förderung der Geschlechtergerechtigkeit weiterentwickelt werden.

Neben diesen Erweiterungen und Ergänzungen muss die künftige Innovati-onspolitik des Landes auch die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz berücksichtigen. Diese Themen liegen quer zu den bisher aufgebauten, an Branchengrenzen orientierten Clusterstrukturen, da sie Geschäftsmodelle, Beschäftigungsstrukturen und Innovationspotenziale in allen oben erwähnten Branchen beeinflussen. Innovationen im Bereich der Energiewirtschaft und der Ressourceneffizienz wer-den die Grundlagen unseres Wirtschaftens verändern, was beispielsweise auch durch die Wasserstoff-Strategie oder den Aktionsplan Kreislaufwirt-schaft der EU unterstrichen wird. Diese Überlegungen finden ihren Niederschlag auch in der Konzeption der neuen EFRE-Förderperiode 2021-27. Für die Zukunft erscheint daher eine zusätzliche, branchenübergreifende Innovationsstrategie anstrebenswert, die gemeinhin mit dem Stichwort des „Cross-Clusterings“ verknüpft wird.

Mit Innovationsorten wie dem ECOMAT und dem Digital Hub Industry hat Bremen diesen Pfad bereits erfolgreich vorgezeichnet. Mit einer Auftaktver-anstaltung Ende Oktober 2020 hat der Bremer Senat zudem die Entwicklung der Innovationsstrategie 2030 eingeleitet, um Handlungsfelder und Maßnah-men für die Innovationsförderung im Land Bremen zu identifizieren. Darüber hinaus hat der Bremer Senat Mitte November 2020 beschlossen, das Inno-vationscluster Gesundheitswirtschaft aufzubauen und zunächst befristet bis Ende 2021 Aktivitäten und Maßnahmen zu intensivieren, um Bremen für innovative Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft attraktiv zu machen.

Verknüpft mit einer zielgerichteten Gewerbeflächenentwicklung, einem guten Standortmarketing und einem investorenfreundlichen Klima kann eine zukunftsweisende Innovationsförderung Wachstum und Beschäftigung vor Ort sichern.

Wir fragen den Senat:

I. Grundlagen, Strukturen und Entwicklungen der bisherigen Clusterpolitik im Land Bremen
1. Wie definiert der Senat die Begriffe „Cluster“ bzw. „Innovationscluster“?
2. Was sind aus Sicht des Senats die besonderen Gründe, Kriterien und Ziel-setzungen für die Einrichtung von Clustern?
3. Welche Cluster werden aktuell mit welchen Förderinstrumenten (des Landes, des Bundes oder der EU) gefördert? Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen bei den einzelnen Clustern aktuell zur Verfügung?
4. Wie sind die Laufzeiten dieser jeweiligen Förderinstrumente? (Bitte Angabe des Beginns und des beabsichtigten Endes der aktuellen oder geplanten För-derung)
5. Wie bewertet der Senat rückblickend seine clusterpolitischen Anstrengungen zur Stärkung der Innovationsstrukturen in Bremen? Wo zeigten sich besondere Hindernisse und wo konnten besonders erfolgreich Impulse gesetzt werden?
a. Im Bereich Windenergie
b. Im Bereich Luft- und Raumfahrt
c. Im Bereich maritime Wirtschaft und Logistik
6. Inwiefern betreibt der Senat eine systematische Erfolgskontrolle seiner clus-terpolitischen Maßnahmen (z.B. durch Monitoring, Evaluation oder Zertifizierung)?
7. Inwiefern hat der Senat seine Clusterpolitik seit der Aufstellung der „Clus-terstrategie 2020“ im Jahr 2013 weiterentwickelt?
8. Inwiefern spielt die Einbindung des niedersächsischen Umlands eine Rolle in der Weiterentwicklung der bremischen Cluster (z.B. durch informellen Informationsaustausch, Kooperationsprojekte oder strategische Abstimmung)?
9. Wie hat sich die Perspektive auf Clusterpolitik seitens der EU verändert und wie schlägt sich dies in den neuen Rahmenbedingungen für das EFRE nieder?

II. Neue clusterpolitische Initiativen
10. Wie fügt sich das neue Innovationscluster Gesundheitswirtschaft strukturell in die bestehenden Cluster ein? Inwiefern ist eine Förderung über 2021 hinaus geplant?
11. Welche konzeptionellen, finanziellen und personellen Änderungen ergeben sich aus der Erweiterung des Innovationsclusters Windenergie um die Themenbereiche regenerative Energiewirtschaft, Speichertechnologie und Klimatechnik?
12. Welche Schritte hat der Senat zur Entwicklung eines Innovationsclusters Nahrungsmittelwirtschaft unternommen und welche sind in naher Zukunft geplant? Welche Bedeutung kommt in diesem Kontext der Förderung der Fischwirtschaft zu?

III. Aktuelle technologische Entwicklungen und die Ausgestaltung der künfti-gen Innovationsförderung im Land Bremen
13. Wie verhalten sich aus Sicht des Senats die folgenden branchenübergreifenden technologischen Entwicklungen zu den gewachsenen Clusterstrukturen in Bremen und Bremerhaven?
a. Digitalisierung
b. Künstliche Intelligenz
c. Wasserstoff-Technologie
d. Kreislaufwirtschaft
14. Welche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sind für branchenübergrei-fende Entwicklungen denkbar, die nicht die klassischen Kriterien eines Clusters erfüllen?
a. Digitalisierung
b. Künstliche Intelligenz
c. Wasserstoff-Technologie
d. Kreislaufwirtschaft
15. Wie bewertet der Senat die Potenziale einer branchenübergreifenden und the-menspezifischen Zusammenarbeit, das sogenannte „Cross-Clustering“, im Land Bremen?
16. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat bisher zur Förderung des „Cross-Clusterings“ ergriffen und welche sind künftig geplant?
17. Welche zukünftigen Anforderungen sieht der Senat in Bezug auf betriebliche, branchenbezogene und branchenübergreifende Qualifizierung im Rahmen der Transformationsprozesse in den Innovationsclustern?
18. Wie möchte der Senat die Aktivitäten im Bereich des Wissenstransfers zwi-schen Wissenschaft und Unternehmen in Bremen und Bremerhaven künftig weiter stärken?
19. Welchen Beitrag kann die veränderte Ausrichtung der Innovationsstrategie zu einer geschlechtergerechten Wirtschaftsförderung, zur Schaffung und Sicherung von Frauenarbeitsplätzen, zur Verringerung des Gender Pay Gap und zu beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen leisten?
20. Inwiefern betreibt der Senat bisher ein aktives clusterspezifisches Standortmarketing und welche Maßnahmen möchte er ergreifen, um die Außendarstellung der bremischen Innovationspotenziale in Bremen und Bremerhaven künftig weiterzuentwickeln?
21. Welche Rolle kommt aus Sicht des Senats den Sozialpartnern bei der Zu-kunftsgestaltung der Innovationscluster zu, sowohl auf betrieblicher wie auf überbetrieblicher Ebene?
22. Inwiefern spiegeln sich die beiden prioritären Förderziele der neuen EFRE-Förderperiode 2021-27 („ein intelligenteres Europa“ und „ein grüneres, CO2-freies Europa“) in der Gesamtkonzeption der innovationspolitischen Vorhaben des Senats? (Bitte für die einzelnen Zielsetzungen ausführen.)
23. Wie ist der Zeitplan für die Aufstellung der Innovationsstrategie 2030?

Volker Stahmann, Janina Brünjes, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Robert Bücking, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ingo Tebje, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE

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