Landesmindestlohn für Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen?

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Wir fragen den Senat:

  1. Ist es richtig, dass seitens einer (oder mehrerer) Bremischen Behörde(n) öffentliche Aufträge an mindestens eine Werkstatt für behinderte Menschen vergeben wurde, ohne dass hierbei der Landesmindestlohn angewandt wurde?
  2. Gibt es Überlegungen seitens des Senats, auch den Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen den Landesmindestlohn zu zahlen?
  3. Welches Ergebnis hat die letzte der alle drei Jahre stattfindenden Prüfung ergeben, ob Außenarbeitsplätze der Werkstatt Bremen in reguläre Arbeitsverhältnisse – gegebenenfalls auf Grundlage des Budgets für Arbeit – umgewandelt werden können?

Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE