Landesmindestlohn für Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen?
Wir fragen den Senat:
- Ist es richtig, dass seitens einer (oder mehrerer) Bremischen Behörde(n) öffentliche Aufträge an mindestens eine Werkstatt für behinderte Menschen vergeben wurde, ohne dass hierbei der Landesmindestlohn angewandt wurde?
- Gibt es Überlegungen seitens des Senats, auch den Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen den Landesmindestlohn zu zahlen?
- Welches Ergebnis hat die letzte der alle drei Jahre stattfindenden Prüfung ergeben, ob Außenarbeitsplätze der Werkstatt Bremen in reguläre Arbeitsverhältnisse – gegebenenfalls auf Grundlage des Budgets für Arbeit – umgewandelt werden können?
Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE